Über uns – Wettgewinneinfo

Die Redaktion von Wettgewinneinfo beantwortet eine Frage, die sich nach jedem Treffer stellt: Was gilt in der Schweiz für Gewinne aus Sportwetten? Sie nimmt keine Wetten an, verkauft keine Tipps und verspricht keine Gewinne – eine Wette, die sicher gewinnt, gibt es nicht.

Inhaltsverzeichnis
  1. Womit sich die Redaktion befasst
  2. Bewilligung als erste Prüfung
  3. Quellen
  4. Für wen die Beiträge sind

Womit sich die Redaktion befasst

Im Mittelpunkt stehen die Regeln, die das Geldspielgesetz setzt, und die steuerliche Behandlung von Gewinnen. Beim Bund bleibt ein einzelner Gewinn aus Grossspielen bis CHF 1’071’000 steuerfrei; kantonal gilt das je nach Kanton. Bei Anbietern ohne Bewilligung sind Gewinne je nach Kanton als Einkommen zu versteuern. Das ist allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Bewilligung als erste Prüfung

Online-Sportwetten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport anbieten, beide unter Aufsicht der Gespa. Alle übrigen Buchmacher tragen in Vergleichen den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung»; auch eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ändert daran nichts. Ob eine Domain gesperrt ist, zeigt die Sperrliste der Gespa. Das Urteil bleibt nüchtern: Ohne Bewilligung fehlen die Schweizer Spielsperre und die Schweizer Aufsicht, unseriös ist ein Anbieter deshalb nicht von vornherein.

Quellen

Angaben zu Veranstaltern stammen aus Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum, rechtliche Aussagen aus Gesetzestexten, aus Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Bei Zahlen steht, wann und wo sie galten, denn Quoten und Aktionen ändern sich rasch. Reicht die Quellenlage nicht, wird der Sachverhalt in Worten beschrieben, statt eine Zahl zu erfinden.

Für wen die Beiträge sind

Angesprochen sind volljährige Leserinnen und Leser in der Schweiz; Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Rechts- oder Steuerberatung ersetzen die Beiträge nicht. Wenn das Wetten mehr Platz einnimmt als geplant, helfen die kantonalen Suchtberatungsstellen vertraulich.

Stand: 20 Oktober 2026.