Cookie-Richtlinie – Wettgewinneinfo

Wer auf Wettgewinneinfo nachliest, wie Gewinne aus Sportwetten rechtlich eingeordnet werden, soll dabei möglichst wenige Spuren hinterlassen. Die Website kommt darum mit wenigen Cookies aus. Gemeint sind auch Einträge im Local Storage und Session Storage sowie Zählpixel, also jede Technik, mit der Informationen im Browser abgelegt oder ausgelesen werden.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was das Gesetz verlangt
  2. Drei Gruppen von Cookies
  3. Entscheidung ändern, Cookies löschen
  4. Zuständige Aufsicht

Was das Gesetz verlangt

Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10) lässt die Bearbeitung von Daten auf dem Gerät einer anderen Person zu, wenn diese über Vorgang und Zweck aufgeklärt wird und die Bearbeitung ablehnen kann. Sind Personendaten betroffen, gilt zusätzlich das revDSG (SR 235.1), das seit dem 1. September 2023 in der revidierten Fassung in Kraft ist. Bei Zugriffen aus der Europäischen Union kann daneben die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) anwendbar sein.

Drei Gruppen von Cookies

Ohne Auswahl. Notwendige Cookies halten die Sitzung zusammen, verteilen Anfragen auf mehrere Server, schützen Formulare vor automatisiertem Missbrauch und merken sich die Banner-Entscheidung. Sitzungs-Cookies enden mit dem Browser; die Entscheidung selbst bleibt höchstens zwölf Monate gespeichert.

Nur nach Auswahl. Komfort-Cookies behalten etwa die Sprache oder die zuletzt gelesenen Seiten, Statistik-Cookies zählen, welche Beiträge gelesen werden. Bis zur Zustimmung im Banner bleiben beide aus. Für die Zählung werden IP-Adressen gekürzt, und über andere Websites hinweg entsteht kein Profil.

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Entscheidung ändern, Cookies löschen

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Zuständige Aufsicht

Fragen und Anzeigen zum Datenschutz gehen an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Bern. Wie Personendaten sonst bearbeitet werden, beschreibt die Datenschutzerklärung.

Stand: 20 Oktober 2026.