Was fünf Franken auf das Wettkonto in der Schweiz wirklich bedeuten

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Aktualisiert am 20 Oktober 2026 · Lizenzauskunft geprüft gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern)

Eine Einzahlung von fünf Euro klingt nach wenig Risiko. In der Schweiz funktioniert das nicht – nicht weil die Summe zu klein wäre, sondern weil das Geldspielgesetz hier keine andere Währung kennt als den Schweizer Franken und keine andere Hand als Swisslos oder die Loterie Romande. Wer «fünf Euro Einzahlung» googelt, landet bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Was eine solche Einzahlung kostet, zeigt sich nicht an der Zahl, sondern an dem, was sie nicht einlöst: keinen Schweizer Spielerschutz, kein Sperrregister, keine kostenlose Streitbeilegung.

Ein Smartphone mit schwarzem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser und einem Schlüsselbund.
In 30 Tagen sind beim Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet höchstens CHF 10’000 möglich.

Die Seite geht diese Frage konsequent von der Kostenseite an. Was kostet die Einzahlung, was kostet die Wette, was kostet die Auszahlung, was kostet das Verpassen einer Limite? Jede Zahl, die hier steht, kommt aus den Spielregeln, dem Geldspielgesetz oder aus den Bedingungen der beiden Organisatoren.

Inhaltsverzeichnis
  1. Spielerschutz zuerst: Limite, Spielsperre und was im Notfall greift
  2. Freiwetten ohne Einzahlung: Warum der «Gratis»-Begriff mehr kostet, als er verspricht
  3. Zahlungsabwicklung: Vom Aufladen über die Limite bis zur Auszahlung
  4. Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf: Lizenz, Gebiete und die Frage «fünf Euro»
  5. Die Spielregeln beim Sporttip: Wo die Marge wohnt und was sie kostet
  6. Einsatzgrenzen, Wettarten und was beim Live-Tippen zu beachten ist
  7. Geprüfte Anbieter im Vergleich
  8. Steuern, Werbung und die offenen Fragen der Aufsicht
  9. Häufige Fragen

Spielerschutz zuerst: Limite, Spielsperre und was im Notfall greift

Wer beim Schweizer Sporttip mitspielen will, kommt an einer Hürde vorbei, die viele ausländische Plattformen gar nicht erst aufstellen: Bevor die erste Wette platziert werden kann, müssen Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken pro 30 Tage – und für unter 21-Jährige nur bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung dagegen erst nach 72 Stunden. Wer morgens um drei seine Limite nicht im Griff hat, kann sie nicht spontan nach oben schrauben – eine kleine Sperre, die im Gehirn des Spielenden Kosten spart, die später niemand mehr zurückrechnen kann.

Ein Tennisplatz bei Sonnenaufgang, die Linien frisch gezogen, das Netz in der Mitte und Nebel über dem Boden.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.

Neben dieser Pflichtlimite lässt sich zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das ist keine Verdoppelung der Pflicht, sondern eine zusätzliche Sicherung – wer das Wallet auflädt, kann auch hier den Hahn zudrehen, bevor es das Spielkonto tut.

Wer gar nicht erst spielen will, hat drei Stufen. Die kürzeste ist die Selbstsperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die mittlere ist eine Spielsperre, die im schweizweiten Register eingetragen wird. Sie gilt nicht nur für Sporttip, sondern auch für Lotterie, Casino, Online-Casino und – über die Grenze hinweg – für das Fürstentum Liechtenstein. Wer sie setzt, schliesst sich also aus dem gesamten legalen Geldspielangebot der Schweiz aus. Die längste ist eine unbefristete Sperre, die nur über eine Fachstelle und frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden kann. Aufgehoben wird eine Selbstsperre nie gegen den Willen des Betroffenen – die Kosten einer solchen Sperre trägt am Ende derjenige, der sie ignoriert.

Freiwetten ohne Einzahlung: Warum der «Gratis»-Begriff mehr kostet, als er verspricht

Wer nach «5 Euro Freiwette ohne Einzahlung» sucht, wird im Schweizer Markt kaum fündig. Der Grund liegt im Geldspielgesetz: Gratisspielguthaben und Freischspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Swisslos hat im Jahr 2025 acht solcher Bewilligungen erhalten, die Loterie Romande deren 24 – das sind die Zahlen, die im Bericht stehen.

Eine alte Steinbrücke über einen ruhigen Fluss, dahinter Häuser mit Ziegeldächern und bewaldete Hügel.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000).

Eine Freiwette ohne Einzahlung ist im Schweizer Markt kein Selbstläufer, sondern eine kontrollierte Ausnahme. Was eine Freiwette wirklich kostet, lässt sich am ehesten an den Aktionen ablesen, die tatsächlich stattgefunden haben. Die Loterie Romande hat vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt. Wer an sieben Aktionstagen den Code im verifizierten Konto eingab, bekam 10 Franken Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das sind die Bedingungen, an denen die Marketing-Botschaft «gratis» gemessen wird: zeitlich befristet, mengenmässig begrenzt, immer als Gratisspielguthaben, nie als Bargeld.

Beim Sporttip-Kombiboost sieht es ähnlich aus. Er gilt nur online, nur bei Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer auf eine 100-%-Erhöhung spekuliert, muss dafür fünfzehn kombinierte Tipps mit Mindestquote 1.50 spielen – und trägt damit das Risiko, das die kostenlose Geste kompensiert.

«Gratis» ist im Schweizer Sportwettenmarkt ein regulatorisch eingehegter Begriff, kein Werbeversprechen. Was die Gespa nicht bewilligt, gibt es hier nicht. Wer die Suche ausweitet, verlässt die regulatorische Welt – und mit ihr den Schutz, der eine Freiwette überhaupt erst zu einer sicheren Sache macht.

Zahlungsabwicklung: Vom Aufladen über die Limite bis zur Auszahlung

Der Zahlungsfluss bei Sporttip beginnt nicht beim Einsatz, sondern beim Kauf von Spielguthaben. Mindestbetrag: 20 Franken pro Aufladung, unabhängig davon, ob online oder per Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Wer nach der maximalen Obergrenze spielt, kann also nicht weiter aufladen, bis das Wallet wieder unter die Limite fällt.

Für die Aufladung selbst bietet Swisslos PostFinance Pay an – die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Welche anderen Zahlungswege zur Verfügung stehen, regeln die Bedingungen der Online-Teilnahme; der Anbieter behält sich vor, das Sortiment jederzeit anzupassen. Bei der Loterie Romande sind zusätzlich Prepaid-Tickets erhältlich: «Pre-pay Loterie Romande» zu 20, 50, 100 und 200 Franken, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben.

Die Auszahlung läuft über zwei Schwellen. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut – das Geld bleibt also im Spiel, sofern der Spielende es nicht aktiv anfordert. Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande gilt die gleiche 1’000-Franken-Schwelle: Gewinne bis 1’000 Franken netto gehen ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.

Was die Auszahlung kostet, zeigt der Blick auf die Provision. Swisslos zahlt Guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer 10 Franken aus der Patinoires-Aktion gewinnt, muss sie verspielen.

Die Regeln zum Namensbezug sind hart. Gewinne gehen ausschliesslich an ein Konto auf den eigenen Namen – ein Bankkonto auf Drittpersonen, ein Konto im Ausland oder gar eine Krypto-Wallet fällt durch. Das gilt für beide Organisatoren. Wer ein Gemeinschaftskonto nutzt, muss es vorher auf den eigenen Namen umstellen oder eine separate Auszahlungsoption hinterlegen.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf: Lizenz, Gebiete und die Frage «fünf Euro»

Die Antwort auf diese Frage ist kurz und kostet nichts: Nur Swisslos und die Loterie Romande besitzen eine Schweizer Bewilligung. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Aufsicht führt die Gespa in Bern.

Swisslos mit Sitz in Basel führt Sporttip durch – in 19 Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen durch: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer seinen Wohnsitz im einen Gebiet hat, kann nicht online im anderen spielen – die Konten sind gebietsgebunden, und ein zweites Konto bei der anderen Organisation ist ausgeschlossen.

Was eine «fünf-Euro-Einzahlung» wirklich bedeutet, hängt an dieser Lizenz. Die zugelassenen Organisatoren rechnen in Franken, nicht in Euro, und ihr Mindestbetrag liegt bei 20 Franken pro Aufladung. Wer explizit fünf Euro einzahlen will, sucht einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – einen Anbieter also, der gegen das Geldspielgesetz verstösst, weil er ohne Veranstalter- und Spielbewilligung Sportwetten in der Schweiz anbietet. Solche Anbieter tauchen in keiner Schweizer Liste auf; die Gespa veröffentlicht stattdessen eine Sperrliste der Domains, die über DNS gesperrt werden. Ende 2025 waren 671 Domains gesperrt.

Für diese Anbieter gilt: keine Schweizer Bewilligung, kein Eintrag im Sperrregister, keine kostenlose Streitbeilegung, ausländische Gewinne behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen. Was die Einzahlung von fünf Euro dort kostet, lässt sich am Verlust eines Rechtswegs messen – wenn der Anbieter nicht auszahlt, hat der Schweizer Spieler kein Schweizer Gegenüber.

Die Spielregeln beim Sporttip: Wo die Marge wohnt und was sie kostet

Der Markt-Mechanismus hinter jeder Quote heisst Marge. Eine Quote von 2.10 auf einen Heimsieg bedeutet, dass 100 Franken Einsatz bei Sieg 210 Franken zurückgeben. Aus Sicht des Buchmachers ist die Quote aber nur dann profitabel, wenn sie so tief steht, dass über alle möglichen Ausgänge weniger als 100 % ausgeschüttet wird. Die Differenz ist die Marge – das Geld, das der Buchmacher langfristig pro eingesetzten Franken einbehält.

Für ein Fussballspiel mit drei Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) und angenommenen Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 1 ÷ (0’476 + 0’294 + 0’278) = 1 ÷ 1’049 ≈ 95.3 %. Die Marge des Marktes liegt entsprechend bei rund 4.7 % – was bei 100 Franken Einsatz 4.70 Franken entspricht, die der Buchmacher im statistischen Mittel pro Spiel behält.

Diese Marge ist der Preis des Spiels, nicht der Gewinn des Buchmachers im Einzelfall. Bei jedem Match fallen Quoten leicht anders aus, und der Buchmacher passt sie an, um die Marge zu sichern – bei Livewetten in Sekundenschnelle, bei Prematch in längeren Abständen. Wer nur auf Favoriten wettet, bezahlt die Marge direkt: jede einzelne Wette enthält sie bereits. Wer kombiniert, vervielfacht sie: Bei einer Kombiwette aus vier Tipps zu Quoten von je rund 1.85 wird die Auszahlungsquote der Einzelmärkte nicht einfach multipliziert, sondern mit jeder weiteren Bein die Marge grösser.

Was die Marge konkret kostet, lässt sich an einer Beispielrechnung zeigen. Ein Spieler setzt 100 Franken auf eine Vierer-Kombi mit Quoten 1.85, 1.85, 1.85 und 1.85. Die Multiplikation der Einzelquoten ergibt eine Gesamtquote von 1’854 ≈ 11.69. Bei einem Gewinn gibt es 1’169 Franken zurück (1’069 Franken Reingewinn). Liegt die Marge jedes Einzelmarkts bei 5 %, was einer durchschnittlichen Auszahlungsquote von 95 % entspricht, so liegt die kombinierte Auszahlungsquote bei 0’954 ≈ 0’815 – die Marge der Gesamtwette bei rund 18.5 %. Mit anderen Worten: Von 100 Franken Einsatz fliessen im statistischen Mittel etwa 18.50 Franken an die Marge – statt der 5 %, die eine Einzelwette gekostet hätte.

Diese Mechanik ist nicht versteckt, sondern Logik des Marktes. Sie macht das Verständnis der Quote zur Grundlage jeder Wettrechnung. Wer nicht weiss, dass die Quote den Gewinn enthält, versteht die Marge nicht – und versteht nicht, warum ein «Boost» von 1.50 auf 1.60 nur einen Teil dessen zurückgibt, was die Quote an Information kostet.

Einsatzgrenzen, Wettarten und was beim Live-Tippen zu beachten ist

Wer bei Sporttip mitspielt, wettet zwischen 1 und 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette. Systemwetten akzeptieren bis 10’000 Franken. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von einem Franken rückt das Ganze in die Nähe des «5-Euro-Bereichs» – wer nur einen Franken riskieren will, kann das tun, sofern das Wallet entsprechend aufgeladen ist (Minimum 20 Franken Aufladung).

Das Wettprogramm kennt vier Haupttypen: Einzelwetten (eine Voraussage), Kombiwetten (mehrere Voraussagen, deren Quoten multipliziert werden), Systemwetten (Kombinationen aus Wetten auf mehrere Voraussagen, von denen nicht alle eintreffen müssen) und Langzeitwetten (Voraussagen auf Saisonziele, Meisterschaftsverlauf, Relegation). Für Kombinationen gilt: Wetten auf voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert – wer es trotzdem versucht, riskiert die Annullierung der gesamten Kombiwette und die Rückerstattung des Einsatzes.

Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – der Einsatz wird also effektiv zurückerstattet. In spielentscheidenden Situationen, etwa bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die Uhr im Live-Center ist also nicht bloss Information – sie entscheidet im Streitfall über die Quote.

Cash-Out funktioniert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der Cash-Out-Betrag liegt dabei regelmässig unter dem möglichen Wettgewinn, weil der Buchmacher sich gegen eine späte Wendung absichert. Wer Cash-Out nutzt, nimmt einen kleineren Auszahlungsbetrag mit – und bezahlt dafür die Differenz zum Endresultat.

Geprüfte Anbieter im Vergleich

Die nachfolgende Übersicht ordnet die im Schweizer Markt erreichbaren Anbieter nach ihrer Bewilligung. Zu jedem Anbieter wird die Schweizer Bewilligungslage dargestellt; anschliessend folgen die Operateure, die ohne eine solche Bewilligung in der Schweiz tätig sind und entsprechend nicht in dieselbe Kategorie fallen.

Marke Schweizer Bewilligung Hinterlegte Bewilligung oder Status
Swisslos Sporttip Vorhanden (Sporttip) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Vorhanden (Jouez Sport) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa
BetAlright Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Bewilligung, keine Kraft in der Schweiz
Funbet Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Bewilligung, keine Kraft in der Schweiz
X3Bet Ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), keine Kraft in der Schweiz
BC Game Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Bewilligung, keine Kraft in der Schweiz
IviBet Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Bewilligung, keine Kraft in der Schweiz
Rollbit Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Bewilligung, keine Kraft in der Schweiz
Duelbits Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Bewilligung, keine Kraft in der Schweiz
22Bet Ohne Schweizer Bewilligung Keine ausgewiesene Bewilligung, keine Kraft in der Schweiz

Die Tabelle ist nach dem Kriterium «Schweizer Bewilligung: ja oder nein» sortiert – dem einzigen regulatorisch entscheidenden Punkt. Wer in der Schweiz wettet, hat de facto die Wahl zwischen zwei Anbietern, beide unter der Aufsicht der Gespa. Die acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind hier aufgenommen, weil sie im Internet erreichbar sind und die Suche nach «5-Euro-Einzahlung» dorthin führt; aus demselben Grund stehen sie am Ende der Tabelle, nicht weil sie gleichwertig sind.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie führt das Produkt Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Die Lizenz ist Schweizer Standard: Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa.

Wer ein Konto eröffnen will, muss volljährig sein und im Vertragsgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, dessen Daten gegen Adressdatenbanken abgeglichen werden. Eine bestehende Spielsperre schliesst eine Registrierung aus; pro Person ist nur ein Konto erlaubt.

Das Mindestaufladen beträgt 20 Franken, in 30 Tagen maximal 10’000 Franken. Der Mindesteinsatz pro Wette liegt bei einem Franken, das Maximum bei 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette und 10’000 Franken pro Systemwette. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber innert drei Arbeitstagen auf das angegebene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen provisionsfrei, ab der dritten Auszahlung kann Swisslos 3 % Kommission belasten; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Die Verlustlimite muss vor der ersten Wette gesetzt werden: 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze 9’999 Franken, unter 21 Jahren 1’000 Franken. Senkungen greifen sofort; Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Eine Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich oder als Registereintrag, der Schweizer Casinos und das Fürstentum Liechtenstein einschliesst.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten online, vollständig und ohne Teilauszahlung; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Kombiboost staffelt sich von 5 % bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Bein. Bei Livewetten werden Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs mit Quote 1.00 gewertet; spielentscheidende Szenen (Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid) können zur selben Quote führen.

Was Swisslos kostet, ist die Marge der Quoten – und die Untergrenze von 20 Franken pro Aufladung. Wer mit fünf Franken starten will, kann hier nicht einmal ein Konto füllen. Wer mit 20 Franken einsteigt, bekommt dafür den vollständigen Spielerschutzrahmen.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande und führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura durch. Lizenzbasis ist identisch: Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa. Die Loterie Romande hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.

Für die Online-Eröffnung gelten Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone. Pro Person ist nur ein Konto zulässig; verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Die Aufladung erfolgt auf das Wallet – maximal 10’000 Franken pro 30 Tage, das maximale Wallet-Guthaben liegt ebenfalls bei 10’000 Franken. Prepaid-Tickets der Loterie Romande sind in vier Stufen erhältlich: 20, 50, 100 und 200 Franken, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.

Wer einen Wettschein mit Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis 200 Franken hält, kann ihn in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen. Verkaufsstellen mit genügend Bargeld dürfen bis höchstens 2’000 Franken auszahlen – alles darüber läuft über das Bankkonto.

Die Spieler­schutz-Limiten folgen derselben Logik wie bei Swisslos. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden; eine Selbstsperre kann frühestens nach drei Monaten über eine Fachstelle aufgehoben werden.

Die Loterie Romande führt im Vergleich zu Swisslos etwas mehr kostenlose Promotionen durch – 24 Genehmigungen der Gespa standen 8 bei Swisslos im Jahr 2025 gegenüber. Ein Beispiel ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief: 7’000-mal 10 Franken Gratisspielguthaben, abgeholt in 7-Tages-Codes an 7 Aktionstagen. 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Was die Loterie Romande kostet, ist vergleichbar mit Swisslos: die Marge der Quoten, die Aufladungs-Untergrenze und der Radius auf sechs Kantone. Wer nicht in der Romandie wohnt, kann hier kein Konto eröffnen – das ist die eigentliche Eintrittsschwelle.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

BetAlright, Funbet, BC Game, IviBet, Rollbit, Duelbits und 22Bet besitzen keine Schweizer Bewilligung. X3Bet gibt eine Lizenz aus Tobique in Kanada an, die in der Schweiz keine Kraft hat (Art. 4 BGS). Alle acht Anbieter sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, fallen nicht unter die Schweizer Aufsicht, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Ende 2025 umfasste die Sperrliste 671 Domains; neue Domains werden typischerweise innert Stunden ersetzt.

Was diese Anbieter «kosten», ist nicht die Einzahlung selbst, sondern der Verlust von Rechten: kein Schweizer Spielerschutz, kein Eintrag im Sperrregister, keine Schweizer Streitbeilegung. Wer dort einzahlt, spielt gegen einen Anbieter, der nach eigenen Regeln und im Streitfall nach ausländischem Recht arbeitet. Auszahlungen erfolgen typischerweise auf eigene Kanäle; Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt der Kanton Thurgau als voll steuerbares Einkommen – unabhängig von der Höhe.

Die Frage, ob diese Anbieter eine Alternative sind, hängt davon ab, was der Spieler dafür aufgibt: den Schutzrahmen, die kostenlose Streitbeilegung und die Besteuerungspraxis der eigenen Kantone. Wer mit fünf Euro einzahlen will, hat bei keinem Schweizer Anbieter Zugang – und bei jedem ausländischen Anbieter die Sperrliste, die jederzeit aktiviert werden kann.

Steuern, Werbung und die offenen Fragen der Aufsicht

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, fragt früher oder später nach der Steuer. Die Antwort des Gesetzes: Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Ab 1. Januar 2026 liegt der bundesrechtliche Freibetrag bei 1’071’000 Franken pro Einzelgewinn (2025: 1’070’400 Franken). Wer darunter bleibt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer – der typische Spielende bleibt mit einem Fünf-Franken-Einsatz weit unter dieser Schwelle.

Liegt ein Gewinn über dem Freibetrag, behält der Organisator 35 % Verrechnungssteuer direkt ein. Dieser Betrag lässt sich über die Steuererklärung zurückholen – er ist Vorschuss, keine definitive Steuer. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bund ab; die Faustregel «je nach Kanton» ersetzt hier jede pauschale Aussage.

Anders bei Gewinnen ausländischer Anbieter. Auf sie fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer; sie unterliegen aber der kantonalen Praxis. Im Kanton Thurgau etwa gelten sie als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und beim ausländischen Anbieter gewinnt, muss den Gewinn in der Steuererklärung angeben.

Was Werbung und Boni betrifft, ist der Spielraum eng. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten – Art. 74 Abs. 3 BGS –, und das Verbot wird mit einer Busse bis 500’000 Franken geahndet (Art. 131 BGS). Boni und Gratisspielguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa – Swisslos hat 2025 deren 8 erhalten, Loterie Romande deren 24. Wer eine Promotion sieht, kann davon ausgehen, dass sie diese Zustimmung hat; eine ohne Zustimmung ist nicht legal.

Eine Tageszeit-Beschränkung für Werbung gibt es im Schweizer Recht nicht. Was es gibt, ist der Schutz von Minderjährigen und gesperrten Personen – Werbung darf sich nicht an sie richten, und sie darf nicht irreführen. Wo Werbung dieser Linie nicht folgt, schreitet die Gespa ein.

Häufige Fragen

Weshalb lautet die Einzahlung bei Schweizer Anbietern auf Franken statt auf fünf Euro?

Weil das Geldspielgesetz nur inländische Bewilligungen anerkennt und beide Organisatoren – Swisslos und Loterie Romande – auf Schweizer Franken abrechnen. Eine Einzahlung von fünf Euro setzt einen Anbieter mit ausländischer Lizenz voraus, und ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft.

Welche Mindest- und Höchstbeträge gelten beim Aufladen des Spielguthabens?

Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag pro Aufladung bei 20 Franken, maximal 10’000 Franken pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens 9’999 Franken. Bei der Loterie Romande gilt die gleiche 30-Tage-Obergrenze von 10’000 Franken, Wallet-Guthaben ebenfalls maximal 10’000 Franken. Prepaid-Tickets der Loterie Romande sind in Stufen von 20, 50, 100 und 200 Franken erhältlich.

Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Spielende müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Obergrenze 9’999 Franken pro 30 Tage, unter 21 Jahren 1’000 Franken. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Wie funktioniert eine Spielsperre, und wann kann sie aufgehoben werden?

Eine produktbezogene Spielsperre dauert 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung. Eine Register-Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für Lotterie, Casinos, Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein. Freiwillige Sperren können frühestens nach drei Monaten über eine Fachstelle aufgehoben werden, unbefristete Sperren unter Einbezug einer spezialisierten Stelle.

Was ist eine Marge, und wie wirkt sie sich auf die Quoten aus?

Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den der Buchmacher im statistischen Mittel behält. Sie ergibt sich aus der Auszahlungsquote eines Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Eine Auszahlungsquote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %. Bei Kombiwetten vervielfachen sich die Margen der Einzelmärkte, weshalb eine Vierer-Kombi aus Quoten um 1.85 ungefähr 18.5 % Marge trägt.

Was gilt für die Besteuerung von Gewinnen aus Sporttip und Jouez Sport gegenüber ausländischen Anbietern?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum bundesrechtlichen Freibetrag (1’071’000 Franken seit 1.1.2026) einkommensteuerfrei; darüber fällt 35 % Verrechnungssteuer an, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach kantonaler Praxis – im Thurgau voll – besteuert. Die genaue Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.

Verfasst vom Team von „Wettgewinneinfo”.