1×2-Wette erklärt: Quote, Auszahlung und was die Siegwette in der Schweiz kostet

Updated Oktober 2026
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Stand: 20 Oktober 2026 · verifiziert gegen die Bewilligungs­lage der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die Spielregeln von Swisslos Sporttip sowie das Règlement Jouez Sport der Loterie Romande.

Ein Fussball liegt auf dem Mittelkreis eines Rasenfelds, die weissen Linien kreuzen sich auf dem gepflegten Gras im warmen Abendlicht.
Bei der klassischen Siegwette im Fussball gibt es drei Ausgänge: «1» für den Heimsieg, «0» beziehungsweise «X» für das Unentschieden und «2» für den Auswärtssieg.

Dreiweg-Wette klingt nach Spezialmarkt, ist im Fussball aber der Standard: ein Tipp, drei Ausgänge, eine Quote. Wer eine 1×2-Wette setzt, wettet darauf, wer ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit gewonnen hat – und akzeptiert damit, dass das Unentschieden ein eigenständiger Ausgang ist, nicht bloss ein Nebenfall der beiden anderen. Der folgende Überblick erläutert, was hinter dem Wettschein steht, wie sich die Quote zum Gewinn verhält, was die Marge dem Buchmacher lässt und warum in der Schweiz nur zwei Veranstalter diese Wette überhaupt anbieten dürfen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Verantwortung und was sie kostet, bevor der erste Tipp steht
  2. Wie die Dreiweg-Wette funktioniert: Wettmärkte, Quoten, Auszahlung
  3. Die zwei Schweizer Veranstalter im Vergleich
  4. Was die 1×2-Wette in der Schweiz kostet und was sie schützt
  5. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
  6. Häufige Fragen zur 1×2-Wette in der Schweiz

Verantwortung und was sie kostet, bevor der erste Tipp steht

Wer eine 1×2-Wette platziert, spielt um Geld – nicht um Einsichten. Bevor der erste Tipp auf dem Wettschein steht, entscheidet sich, was eine schiefe Woche kostet: die gesetzten Limiten, die Möglichkeit einer Pause und die Frage, was eine selbst gewählte Sperre tatsächlich auslöst.

Eine Trillerpfeife liegt auf dem Rasen neben der Mittellinie, Tau hängt an den Halmen, im Hintergrund ein leerer Spielfeldrand.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000.

Verlustlimiten sind kein Vorschlag, sondern Pflicht

Swisslos verlangt von jeder Spielerin und jedem Spieler, vor der ersten Sporttip-Teilnahme drei Limiten zu setzen – für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode; wer unter 21 ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach drei Tagen. Die Schutzlogik dahinter ist einfach: wer am Sonntagabend merkt, dass die Limite zu hoch war, kann sie am Montagmorgen senken – wer im Affekt anhebt, muss warten. Hinzu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, die ebenfalls für 30 Tage gilt. Auch die Loterie Romande folgt der bundesrechtlichen Pflicht aus Art. 87 VGS, dass Veranstalter Höchstwerte für Einsatz oder Verlust verlangen müssen; die konkreten Beträge regelt jeder Organisator in seinen eigenen Bedingungen. Der Punkt ist nicht, ob ein Limit «grosszügig» wirkt – der Punkt ist, dass es existiert und dass eine Erhöhung eine Atempause eingebaut hat.

Selbstsperre, Pause und das schweizweite Register

Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist der eigentliche Schutzmechanismus: wer in einem Kanton ausgeschlossen wird, kann am nächsten Tag nicht im Nachbarkanton weiterspielen, weil die Abfrage zentral läuft. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Begleitung einer Fachstelle – die Hemmschwelle ist bewusst hoch. Wer nur eine Pause braucht, kann sie für bis zu sechs Monate wählen, ebenfalls ohne vorzeitige Rückkehr. Im Ernstfall haben ausgeschlossene oder minderjährige Spielerinnen und Spieler keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Ein leeres Stadion im Morgenlicht mit Blick auf die Sitzreihen, im Hintergrund Hügel und aufsteigender Nebel.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Auch ein gut begründeter Dreiweg-Tipp ist nie gewiss

Die Verlockung der 1×2-Wette ist, dass sie einfach aussieht: Heim, Unentschieden, Auswärts – drei Felder, alles scheint kalkulierbar. Das ist ein Trugschluss. Ein Buchmacher setzt die Quote so, dass die Auszahlungsquote unter 100 % liegt; die Differenz ist die Marge, der stille Abzug auf jedem Franken Einsatz. Auf einem 1X2-Markt mit drei Ausgängen ist die Quote typischerweise so kalibriert, dass die Marge zwischen etwa 5 % und 8 % liegt – das heisst, von jedem eingesetzten Franken wandert dieser Bruchteil als Gewinn des Veranstalters weg, unabhängig vom Ausgang. Wer das nicht beachtet, sieht nur die «fette» Quote auf dem Favoriten und übersieht, dass die implizite Wahrscheinlichkeit der drei Quoten zusammen über 100 % liegt. Selbst ein Tipp mit 70 % Trefferquote ist über eine grössere Stichprobe ein Verlustgeschäft, wenn die Quote den wahren Wert nicht abbildet. Genau deshalb ist es sinnvoll, sich vor jeder Wette zu fragen, was ein Verlust von drei, fünf oder sieben Tipps in Folge mit dem gesetzten Limit macht – und ob dieses Limit den Schmerz trägt. Wer diese Frage nicht beantworten kann, hat die falsche Limite.

Wie die Dreiweg-Wette funktioniert: Wettmärkte, Quoten, Auszahlung

Wer «1×2» versteht, hat das Grundgerüst der meisten Fussballwetten verstanden. Wer die Quoten lesen kann, sieht, was von einem Tipp übrig bleibt, wenn er gewinnt – und was er kostet, wenn er verliert.

Bedeutung von 1, X und 2 auf dem Wettschein

Eine 1×2-Wette ist eine Wette auf das Ergebnis nach Ablauf der regulären Spielzeit – bei Fussball also nach 90 Minuten plus Nachspielzeit, ohne Verlängerung und ohne Penaltyschiessen, sofern das Wettprogramm nicht ausdrücklich darauf hinweist. Die drei Felder stehen für: 1 = Heimsieg, X = Unentschieden, 2 = Auswärtssieg. Wer auf «1» tippt, wettet, dass die Heimmannschaft gewinnt – ein Unentschieden zählt als verloren. Wer auf «X» tippt, wettet auf das Unentschieden als eigenständigen Ausgang. Wer auf «2» tippt, wettet auf den Auswärtssieg. Das klingt trivial, aber die Konsequenz ist wichtig: bei jeder 1×2-Wette gibt es drei mögliche Ausgänge, und das Unentschieden ist nicht etwa ein «Backup», sondern eine eigene Quote, oft mit dem höchsten Wert aller drei Ausgänge, weil Unentschieden im Fussball seltener sind als einseitige Resultate.

Die Auszahlung folgt einer schlichten Rechnung: Einsatz × Quote = Bruttogewinn, also der zurückgezahlte Einsatz plus der Nettogewinn. Wer CHF 10 zu 2,25 setzt, gewinnt bei einem Heimsieg CHF 22.50 zurück – davon sind CHF 10 eigener Einsatz und CHF 12.50 Gewinn. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet; in der Praxis sind die Differenzen minimal, aber sie fallen an. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzel­quoten zur Gesamtquote, und der Gewinn berechnet sich aus Einsatz × Gesamtquote – entsprechend riskanter, entsprechend höher der mögliche Erlös.

Quoten lesen und die Marge erkennen

Die Quote ist mehr als ein Multiplikator. Sie spiegelt die implizite Wahrscheinlichkeit wider, die der Veranstalter dem Ausgang beimisst – plus seine Marge. Eine Quote von 2.00 entspricht rein rechnerisch einer Wahrscheinlichkeit von 50 %; eine Quote von 4.00 entspricht 25 %. Liegen die drei Quoten eines Spiels bei 1.50 / 4.00 / 6.00, ergibt die Summe der Kehrwerte 1/1.50 + 1/4.00 + 1/6.00 = 0.6667 + 0.25 + 0.1667 = 1.0833. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ 1.0833 = 0.9231 oder 92.31 %; die Marge ist 100 % − 92.31 % = 7.69 %. Das ist die Spanne, die pro Franken Einsatz als Gewinn des Veranstalters hängen bleibt, egal wie das Spiel ausgeht. Ein typisches Beispiel zur Veranschaulichung: ein Zweiweg-Markt mit zwei Ausgängen und jeweils 1.90 / 1.90 – die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5263 oder 52.63 %, die Marge 47.37 %. Eine solche Konstruktion zeigt, wie viel die Marge auf einem Markt mit symmetrischer Quote ausmacht: fast die Hälfte jedes eingesetzten Frankens geht an den Veranstalter, ohne dass ein Spiel stattgefunden hat. Bei einem ausgewogenen 1X2-Markt mit drei Ausgängen liegt die Marge niedriger – meist um die 5 % bis 8 %, weil der Buchmacher das Risiko auf drei Schultern verteilt.

Das Entscheidende ist: Die Marge ist unsichtbar, aber allgegenwärtig. Wer nur die Favoritenquote betrachtet, sieht ein attraktives Angebot. Wer die drei Quoten zusammenrechnet, sieht, was das Angebot tatsächlich kostet. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf den Quotenschlüssel, also die Auszahlungsquote des gesamten Marktes, bevor ein Tipp gesetzt wird.

Wann zählt die Verlängerung, wann nicht

Die Frage, ob ein Elfmeterschiessen zählt, entscheidet darüber, ob ein 1×2-Tipp nach 120 Minuten noch steht. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – beim Fussball 90 Minuten – plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für eine K.o.-Runde in einem grossen Turnier bedeutet das: Wer vor dem Achtelfinal auf «2» tippt, wettet auf den Auswärtssieg nach 90 Minuten – nicht auf den Auswärtssieg nach 120 oder nach Penaltyschiessen. Wer das anders meint, muss eine Wette platzieren, die das ausdrücklich einschliesst. Diese Klarheit gehört zum Preis, den die 1×2-Wette für ihre Einfachheit bezahlt: sie gilt nur das, was auf dem Wettschein steht, nichts darüber hinaus.

Verwandte Märkte: Doppelte Chance, Handicap, Über/Unter

Wer mit der 1×2-Wette nicht weiterkommt, weil das Risiko eines Unentschieden zu gross erscheint, hat mit der Doppelten Chance eine Variante, die zwei Ausgänge abdeckt: «1X» steht für Heimsieg oder Unentschieden, «X2» für Unentschieden oder Auswärtssieg, «12» für Heimsieg oder Auswärtssieg – das Unentschieden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Quote ist entsprechend tiefer, weil die Wahrscheinlichkeit steigt. Wer den Ausgang umdeuten will, kann auf ein Handicap setzen: ein Team beginnt «virtuell» mit einem Tor Rückstand oder Vorsprung, und der Tipp gilt nach Anwendung dieser Korrektur. Das Handicap wird genutzt, um die Quote auf dem favorisierten Team anzuheben oder die Quote auf dem Aussenseiter zu drücken. Ein verwandter Markt ist Über/Unter, bei dem nicht das Ergebnis zählt, sondern die Anzahl Tore – über oder unter einer vom Veranstalter gesetzten Schwelle, meist 2.5 Tore. Diese Märkte sind im Gespa-Spielangebot enthalten, sofern das Ereignis selbst auf der Liste der zugelassenen Wettbewerbe steht; die genauen Handicap-Stufen und Tor­schwellen legt der Veranstalter fest.

Spezialfunktionen: Cash-Out, Bet Builder, Kombiboost

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, sowohl vor Spielbeginn als auch live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und der Veranstalter garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei regulärem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Wer auf eine 1×2-Wette setzt und nach 60 Minuten merkt, dass seine Mannschaft führt, kann den Gewinn vorzeitig mitnehmen – aber der Betrag, den er mitnimmt, ist nicht der Endgewinn, sondern ein vom Veranstalter berechneter Zwischenwert.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa «Heimsieg» und «über 1.5 Tore» im gleichen Spiel – werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine Kombination, die der Veranstalter irrtümlich ohne diese Funktion annimmt, kann für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette mit mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50: 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Profitboosts und Quotenboosts wirken ähnlich, gelten aber nur für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage, sind pro Spielerin und Spieler nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt.

Die zwei Schweizer Veranstalter im Vergleich

In der Schweiz dürfen Fussballwetten nur die beiden Organisatoren anbieten, denen die Kantone diese Aufgabe zugesprochen haben: Swisslos mit dem Produkt Sporttip sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Ein Vergleich zeigt, was jede Seite an Mindest- und Höchsteinsätzen verlangt, welche Quote sie auszahlt und welche Besonderheiten den Alltag prägen.

Bewilligung, Gebiet und Spielangebot im Überblick

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / Produkt Verbreitungsgebiet
Swisslos Sporttip Gespa-Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel – Produkt Sporttip Deutschschweizer Kantone, Tessin, Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Gespa-Bewilligung als Grossspiel (BGS, SR 935.51) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne – Produkt Jouez Sport Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura

Beide Veranstalter führen ihre Wettangebote gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die per 1. Januar 2020 in Kraft trat. Ein Online-Konto lässt sich nur eröffnen, wer mindestens 18 Jahre alt ist und Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters hat – bei Swisslos zusätzlich im Tessin und in Liechtenstein. Ausweise werden gegen Adressdatenbanken abgeglichen, jede Person darf nur ein Konto führen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – das gilt für Aktive ebenso wie für Funktionäre.

Einsatzgrenzen, Auszahlungsmechanik und Höchstgewinne

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Der Veranstalter kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – wer einen Wettschein über CHF 1’000 abgeben will, bekommt ihn schlicht nicht ausgestellt. Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz online bei CHF 2, in den Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples ebenfalls bei CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten ist CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf höchstens höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Bei den Gewinnen setzt Jouez Sport klare Decken: höchstens CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, höchstens CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombiwette muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen – eine Quote von 100’001 wird nicht angenommen. Bei Sporttip gilt das anders: die Wette wird angenommen, solange Einsatz und Gesamtquote im zulässigen Rahmen sind; eine harte Gewinnobergrenze pro Wettschein ist im Regulierwerk nicht ausgewiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei einer Annullation – Spiel abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt – wird die Einzelwette zurückbezahlt, und in einer Kombinationswette erhält die Voraussage die Quote 1.00.

Vertrieb, Zahlung und Spielerschutz im Alltag

Swisslos bietet das Spielguthaben auf einem Wallet an, das per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein aufgeladen werden kann – Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, ein Kauf nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine Zahlungsoption ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind in 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, mit Kontaktadresse in Lausanne; wer eine Wette lieber am Schalter abgibt, hat dort Zugang zum vollständigen Spielprogramm.

Beide Veranstalter sind an die Vorgaben des Bundesgesetzes über Geldspiele gebunden: Mindestalter 18, ein Konto pro Person, geprüfte Adresse, Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, Zugang zum schweizweiten Spielsperre-Register. Wer sich selbst sperrt, kann nicht über die Grenze des Verbreitungsgebiets ausweichen – das Register fragt jede Anmeldung ab. Beide Veranstalter ziehen aus jedem Fusseld Sicherheits­beiträge ab: Gespa beaufsichtigt, der Bund erhebt die Verrechnungssteuer auf Gewinne oberhalb des Steuerfreibetrags, und beide Veranstalter leiten ihre Reinerträge an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen weiter (Art. 125 BGS).

Was die 1×2-Wette in der Schweiz kostet und was sie schützt

Wer in der Schweiz eine 1×2-Wette setzen will, hat genau zwei seriöse Adressen: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Beide stehen unter Aufsicht der Gespa, beide führen einen Teil des Gewinns an die Kantone ab, beide müssen Spielende identifizieren, Limiten setzen und Sperren respektieren. Was das im Alltag heisst und wo die Grenzen dieses Schutzes liegen, ist hier der Punkt.

Warum nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) stuft Sportwetten als Grossspiel ein (Art. 3 lit. c und e) und verlangt eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Aufgabe, Lotterien und Sportwetten zu organisieren, auf zwei Veranstalter begrenzt: Swisslos mit Sitz in Basel für die Deutschschweiz und das Tessin, die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne für die Westschweiz. Eine dritte Lizenz ist nicht vorgesehen – wer in der Schweiz eine Sportwette anbieten will, die nicht von einem dieser beiden Veranstalter stammt, verstösst gegen das Gesetz. Wer als Spielerin oder Spieler bei einem ausländischen Anbieter wettet, fällt nicht unter das BGS, hat aber auch keinen Zugang zum schweizweiten Spielsperre-Register, keine Gespa-Aufsicht und keine Schweizer Rechtsdurchsetzung im Streitfall.

Was die Gespa überwacht und wo ihre Befugnisse enden

Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt die Grossspiele – Sportwetten, Lotterien und Geschicklichkeitsspiele mit Geld Einsatz – und nicht das Land. Es liegt nicht in ihrer Macht, einen konkreten Quoten­vorschlag zu verbieten oder eine Marge zu deckeln; sie prüft, ob die Spielregeln transparent sind, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt sind und ob die Veranstalter die Spielerschutz­vorschriften einhalten. Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 haben gezeigt, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Versuchen ein Sport­tipp an Minderjährige verkauft wurde – ein Ergebnis, das die Gespa publik macht, weil es zeigt, wo das System löchrig ist. Wer den Verkaufspunkt­schutz als «streng» beschreibt, beschönigt die Lage; wer auf den Online-Kanal setzt, hat es mit verpflichtender Identitätsprüfung und zentralem Sperrregister zu tun.

Werbebeschränkungen und Boni ohne Werbeschwindel

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Die Gespa kontrolliert die Einhaltung; Verstösse sind keine Petitessen. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben aus Promotionen brauchen eine vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – im Jahr 2025 hat sie 24 solche Bewilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Wer eine Bewilligung sieht, weiss, dass die Gespa das Angebot geprüft hat; wer eine Werbung für einen ausländischen Anbieter sieht, weiss, dass diese Werbung in der Schweiz illegal ist. Eine Zeit­beschränkung für Werbung, wie sie in anderen Ländern existiert, kennt das BGS nicht.

Was besteuert wird und was nicht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, daher die Faustregel: «je nach Kanton». Wer typisch wettet, gewinnt weit unter dem Freibetrag – keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht – sie wird in Werbung gelegentlich behauptet, ist aber im BGS nicht vorgesehen. Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann abweichen: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine verbindliche Auskunft gibt nur die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.

Auszahlungen, Sperrliste und der Preis der Anonymität

Gewinne und Spielguthaben werden in der Schweiz ausschliesslich auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Markt nicht; eine Kreditierung an Spielerinnen und Spieler ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom­anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, ersetzt innerhalb von Stunden, falls ein Anbieter mit Domain-Hopping ausweicht. Die Sperrliste betrifft Zahlungen nicht direkt – es gibt in der Schweiz kein staatliches Zahlungs­blockier­instrument gegen unbewilligte Wettanbieter. Wer mit Karte oder Twint an einem ausländischen Anbieter zahlt, kann das tun; ob er sein Geld im Streitfall zurückbekommt, hängt vom Anbieter und vom ausländischen Recht ab, nicht vom BGS.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung

Neben den beiden bewilligten Veranstaltern existieren ausländische Marken, die in anderen Rechtsordnungen eine Lizenz halten und den Schweizer Markt adressieren, ohne in der Schweiz eine Bewilligung zu haben. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie bedeutet nicht Schutz durch die Gespa, nicht Zugang zum schweizweiten Sperrregister und keine Schweizer Rechtsdurchsetzung im Streitfall. Im Folgenden sind sechs solcher Marken aufgeführt, die in der Diskussion um Schweizer Sportwetten immer wieder genannt werden.

Boomerang Bet

Boomerang Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist nicht an das schweizweite Spielsperre-Register angeschlossen; wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren lässt, kann bei Boomerang Bet ohne Hindernis ein Konto eröffnen, solange die Marke den Zugang nicht selbst blockiert. Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste stehen, was zu einer DNS-Blockierung in der Schweiz führt, aber keine Sperre der Marke im eigenen System auslöst. Gewinne aus Boomerang Bet sind nach Bundesrecht nicht verrechnungssteuerpflichtig, fallen aber je nach Kanton unter das kantonale Einkommensteuerrecht – in Thurgau etwa als voll steuerbares Einkommen. Die Plattform verlangt bei einer Anmeldung in der Regel eine Identitätsprüfung; die Datenhoheit liegt beim Anbieter, nicht bei einer Schweizer Behörde. Wer bei Boomerang Bet wettet, tut das auf eigenes Risiko – das Gespa beaufsichtigt den Anbieter nicht, und im Streitfall führt der Weg ins Ausland.

BetLabel

BetLabel operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die Spielregeln und die Auszahlungs­mechanik legt der Anbieter eigenständig fest; eine Aufsicht durch die Gespa findet nicht statt. Zwar ist ein Zugriff über VPN möglich, doch ändert das nichts am fehlenden Status als Schweizer Veranstalter. Wer hier wettet, hat keine Garantie für eine Auswertung nach den Regeln von Swisslos oder Loterie Romande – bei Cash-Out, Annullationen und Höchstgewinnen gelten allein die Hausregeln. Eine Spielsperre, die bei einem Schweizer Veranstalter eingerichtet wurde, greift bei BetLabel nicht. Zudem ist die Marke auf der Sperrliste der Gespa geführt und wird in der Schweiz per DNS blockiert.

BDMBet

BDMBet besitzt keine Schweizer Lizenz und fällt nicht unter die Aufsicht der Gespa. Da kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister besteht, können sich Spieler hier auch nach einer erfolgten Spielsperre registrieren. Die Plattform wird auf der Sperrliste geführt und ist in der Schweiz per DNS blockiert. Im Falle von Streitigkeiten gibt es keine Schweizer Rechtsdurchsetzung, und der Gerichtsstand liegt im Ausland. Die Wettquoten werden vom Anbieter selbst bestimmt, ohne dass ein unabhängiger Schweizer Vergleich die Fairness belegen könnte; auch bei den Annullationsregeln oder dem Cash-Out gelten die jeweiligen AGB des Betreibers statt gesetzlicher Standards.

Betify

Betify ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke unterscheidet sich in der Struktur nicht von den anderen genannten ausländischen Marken: keine Schweizer Lizenz, kein Anschluss an das schweizweite Spielsperre-Register, mögliche Aufnahme auf die Gespa-Sperrliste mit DNS-Blockierung in der Schweiz. Wer bei Betify wettet, hat keine Gespa-Aufsicht und keinen Zugang zur Schweizer Streit­schlichtung. Wer aus der Schweiz bei Betify wettet, unterliegt zudem dem kantonal unterschiedlichen Einkommensteuerrecht für Gewinne aus ausländischen Grossspielen. Die Marke ist in der Schweiz weder zugelassen noch geschützt; sie ist lediglich nicht durch Schweizer Behörden verboten, sondern durch das Fehlen einer Bewilligung vom Markt ausgeschlossen.

Gamdom

Gamdom verfügt über keine Bewilligung der Gespa und unterliegt damit nicht den Schweizer Anforderungen an den Spielerschutz. Die Plattform ist nicht an das schweizweite Sperrregister angeschlossen, was ein Umgehen von Spielsperren ermöglicht. Da auch keine Rechtsdurchsetzung nach Schweizer Standards erfolgt, sind Spieler bei Streitfällen auf die Bedingungen des Anbieters und ausländisches Recht angewiesen. Die Quoten und Bedingungen für Cash-Out oder Annullationen bestimmt der Betreiber autonom. Die Domain ist auf der Gespa-Sperrliste verzeichnet, was in der Schweiz zu einer DNS-Blockierung führt. Spieler sollten sich bewusst sein, dass die Marke in der Schweiz weder geschützt noch staatlich überwacht ist.

Roobet

Roobet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das Profil entspricht dem der anderen ausländischen Marken in dieser Übersicht: keine Gespa-Bewilligung, kein Anschluss an das schweizweite Spielsperre-Register, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung. Wer bei Roobet wettet, hat es mit den Hausregeln der Marke zu tun, nicht mit dem BGS. Im Streitfall führt der Weg ins Ausland, in die Sprache des Anbieters und in die Jurisdiction, in der Roobet seine Lizenz hält – sofern es überhaupt eine Lizenz hat. Eine Übertragung in die Schweiz ist nicht möglich; die Schweizer Aufsicht endet an der Grenze.

BC.Game

BC.Game ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer bei BC.Game wettet, hat keine Gespa-Aufsicht und keinen Zugang zur Schweizer Streit­schlichtung; das Profil deckt sich mit dem der anderen hier genannten ausländischen Marken. Die Auszahlungs­mechanik, die Quoten und die Annullations­regeln legt BC.Game in den eigenen Bedingungen fest. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); eine Aufsicht durch eine andere Behörde schliesst die Schweizer Aufsicht nicht.

Unibet

Unibet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke kann auf der Gespa-Sperrliste stehen und in der Schweiz per DNS blockiert sein; ein Zugang über VPN ist technisch möglich, ändert aber nichts an der fehlenden Schweizer Bewilligung. Wer bei Unibet wettet, hat keine Gespa-Aufsicht und keinen Zugang zur Schweizer Streit­schlichtung; im Streitfall führt der Weg ins Ausland, in die Jurisdiction, in der Unibet seine Lizenz hält. Das Profil entspricht dem der anderen ausländischen Marken in dieser Übersicht: keine Gespa-Bewilligung, kein Anschluss an das schweizweite Spielsperre-Register, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung.

Häufige Fragen zur 1×2-Wette in der Schweiz

Was heisst 1×2 bei Sportwetten?

1×2 steht für die klassische Dreiweg-Wette im Fussball: «1» für Heimsieg, «X» für Unentschieden, «2» für Auswärtssieg. Wer einen dieser drei Ausgänge tippt, wettet auf das Ergebnis nach Ablauf der regulären Spielzeit – also nach 90 Minuten plus Nachspielzeit, ohne Verlängerung und ohne Penaltyschiessen, sofern das Wettprogramm nicht ausdrücklich darauf hinweist.

Wofür stehen die Zeichen 1, X und 2 auf dem Wettschein?

Die drei Zeichen stehen für die drei möglichen Ausgänge eines Fussballspiels nach regulärer Spielzeit. «1» bedeutet Heimsieg, «X» bedeutet Unentschieden, «2» bedeutet Auswärtssieg. Wer auf «1» setzt, verliert den Tipp bei einem Unentschieden – das Unentschieden ist ein eigenständiger Ausgang mit eigener Quote, nicht ein «Backup» für die beiden anderen Felder.

Was unterscheidet die 1×2-Wette von der Doppelten Chance?

Die Doppelte Chance kombiniert zwei der drei Ausgänge: «1X» steht für Heimsieg oder Unentschieden, «X2» für Unentschieden oder Auswärtssieg, «12» für Heimsieg oder Auswärtssieg. Das Unentschieden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Quote ist entsprechend tiefer, weil die Wahrscheinlichkeit steigt – wer mit dem Risiko eines Unentschieden nicht leben will, wählt die Doppelte Chance und akzeptiert die tiefere Quote.

Zählt bei einer Dreiweg-Wette auf Fussball die Verlängerung oder nur die reguläre Spielzeit?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Eine 1×2-Wette auf einen K.o.-Spiel-Ausgang gilt nach 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht nach 120 oder nach Penaltyschiessen. Wer das anders meint, muss eine Wette platzieren, die das ausdrücklich einschliesst.

Wie wird der Gewinn einer 1×2-Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.25 beträgt der Bruttogewinn CHF 22.50 – CHF 10 davon sind der Einsatz, CHF 12.50 der Nettogewinn. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Welche Anbieter dürfen 1×2-Wetten in der Schweiz anbieten, und was steht auf der Liste der zugelassenen Wettbewerbe?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Fussballwetten anbieten. Beide führen ihr Angebot gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und unter Aufsicht der Gespa. Welche Wettbewerbe angeboten werden, legt die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten fest (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS); die Liste ist geschlossen, Erweiterungen werden von der Gespa bewilligt.

Welcher Veranstalter passt zu welcher Wette?

Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt und online wetten will, hat nur Swisslos Sporttip zur Auswahl – das Vertragsgebiet ist definiert, und eine Kontoeröffnung bei der Loterie Romande ist nicht möglich. Wer in der Westschweiz wohnt, hat nur Jouez Sport zur Verfügung, mit denselben Konditionen in der anderen Richtung. Die praktischen Unterschiede sind klein, aber spürbar: Sporttip erlaubt Einsätze bis CHF 1’000 pro Einzel- und Kombiwette und kennt keine harte Gewinnobergrenze im Regulierwerk, während Jouez Sport bei CHF 500 pro Einzel- und Kombiwette und einem Mehrfach-Wettschein bei höchstens CHF 7’500 liegt, dafür aber einen klaren Höchstgewinn pro Wettschein setzt. Beide akzeptieren kleinste Einsätze; wer mit niedrigen Beträgen spielt, ist bei beiden gut aufgehoben. Wer höhere Einzelbeträge setzen will, ist bei Sporttip etwas freier. Wer das Wettprogramm am Schalter sehen und mit dem Personal sprechen will, ist in der Westschweiz mit dem dichten Verkaufsstellennetz der Loterie Romande im Vorteil.

Erstellt von der Redaktion von „Wettgewinneinfo”.