Online Badminton Wetten in der Schweiz: Was es kostet und wer mitmachen darf
Stand: 20 Oktober 2026 – geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsliste und die Spielregeln Sporttip Version 4.2.

Ein kurzer Blick auf die Spitzen eines 30:29-Satzes zeigt, warum Badminton als Wettstoff eine eigene Sprache braucht. Wer auf Satzwetten, Gleichstands-Verlängerung oder den dritten Satz setzt, wettet auf Regeln, die im Fussball oder Tennis keine Parallele haben. Wer in der Schweiz mitmachen will, wettet zudem auf einem Markt, den der Staat klein gehalten hat: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, harte Spielregeln für die Limits.
Die Seite arbeitet genau diese beiden Seiten auf: zuerst, was Badminton als Wettsport besonders macht und welche Disziplinen, Sätze und Quotenarten daran hängen. Dann der Schweizer Rahmen: welche Veranstalter eine Bewilligung haben, wer bei Wimbledon als Schwacher wettet und wer bei Badminton leer ausgeht, und was die Spielregeln dem Geldbeutel zumuten. Der Blick richtet sich konsequent auf das, was eine Wette kostet – nicht nur den Einsatz, sondern Quote, Marge, Mindest- und Höchsteinsätze, Kombibonus, Cash-Out und am Ende die Steuer.
Inhaltsverzeichnis
- Spielerschutz vor jeder Wette
- Anbieter im Vergleich: Wer hier wetten darf und wer nicht
- Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz
- Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Romandie
- Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- Badminton als Wettsport: Regeln, die jede Wette prägen
- Was eine Wette kostet: Quote, Marge und ein Rechenbeispiel
- Rechtliche Lage in der Schweiz
- Verfügbarkeit von Badminton im Wettprogramm
- Was bleibt vom Preis einer Wette
- Häufige Fragen
Spielerschutz vor jeder Wette
Wer in der Schweiz überhaupt eine Wette platzieren will, kommt am Spielerschutz nicht vorbei. Beide bewilligten Veranstalter verlangen die Limiten vor dem ersten Tipp, nicht erst beim Verdacht auf Probleme.

Selbst gesetzte Verlustlimiten – die Pflichtgrenze
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze pro Person liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich, separat von der Verlustlimite. Die Logik dahinter ist einfach: Wer abends nicht über das eigene Limit geraten will, muss es am Morgen setzen, und jede Erhöhung kostet drei Tage Bedenkzeit, in denen die alte Limite weiter gilt.
Bei Loterie Romande gilt dieselbe Pflicht: vor der ersten Wette stehen die Tages-, Wochen- und Monatslimiten, und sie werden im Konto hinterlegt. Das ist kein Angebot, das ist Voraussetzung – wer die Felder leer lässt, kann technisch keine Wette abgeben.

Spielsperre und schweizweites Register
Eine Spielsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperre wird nicht im stillen Kämmerlein aktiv: Sie ist mit anderen bewilligten Schweizer Anbietern geteilt, sodass eine Sperre bei Swisslos nicht durch eine Anmeldung bei Loterie Romande umgangen werden kann.
Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und nur mit einer Fachstelle. Wer sich also nach einer schlechten Woche sperrt, bleibt im Register, bis die Sperre nach drei Monaten auf Antrag und mit Begleitung gelöst wird – und nicht eher.
Auszahlung nur auf das eigene Konto
Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Auszahlungen auf Drittkonten existieren im bewilligten Markt nicht. Auch Kredite an Spielende sind verboten. Das schneidet einen grossen Teil des Angebots ausländischer Anbieter ab und erklärt, warum Offshore-Seiten in der Schweiz zwar erreichbar sein können, aber eine Auszahlung dorthin nicht im selben Rahmen abläuft.
Anbieter im Vergleich: Wer hier wetten darf und wer nicht
Im Mai 2026 dürfen in der Schweiz nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide haben eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung gemäss Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Jeder bedient seine Kantone, eine Schweizer Identität genügt nicht; Wohnsitz im Vertragsgebiet ist Voraussetzung, damit ein Online-Konto überhaupt eröffnet werden kann.
Die folgenden zehn Anbieter werden nach denselben Kriterien beschrieben: Bewilligungsstatus in der Schweiz, Wettangebot auf Badminton, Einsatzgrenzen, Auszahlung und Spielerschutz. Ausländische Anbieter werden als das benannt, was sie sind – Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – und nicht mit den bewilligten Veranstaltern in einen Topf geworfen. Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung wettet, wettet ohne Schweizer Schutz.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Bewilligungsgrundlage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Gespa) |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Gespa) |
| Rollbit | nein | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| BDMBet | nein | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| BetFury | nein | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Unibet | nein | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Rabona | nein | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| BetOnRed | nein | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| Betovo | nein | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | nein | keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz |
Die bewilligten Veranstalter stehen unter Gespa-Aufsicht, sind an die Schweizer Sperrliste und das schweizweite Sperrregister angeschlossen, und ihre Wetten unterliegen Schweizer Recht. Ausländische Marken sind hier ausdrücklich aufgeführt, damit eine Vergleichsbasis besteht – ein Test der Erreichbarkeit in der Schweiz, der Auszahlungswege und des Angebots auf Badminton, aber ohne die Behauptung, sie seien in der Schweiz erlaubt.
Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, organisiert seit Jahrzehnten Lotterien und Sportwetten in der Schweiz. Die Sportwetten werden unter dem Namen Sporttip angeboten. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Wettangebot und Badminton
Das Wettprogramm von Sporttip richtet sich nach der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Badminton ist dort aufgeführt; das Programm folgt dem internationalen Turnierkalender mit BWF World Tour, All England, Thomas Cup, Uber Cup und Sudirman Cup. Die Wettarten, die der Betrieb konkret anbietet, wechseln von Saison zu Saison; im Wettschein selbst ist sichtbar, was für ein konkretes Spiel verfügbar ist.
Die Rallypoint-Zählweise ist seit dem 6. Mai 2006 weltweit gültig und damit auch bei Sporttip: zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte, Verlängerung bei 20:20 bis 30:29. Wer auf Satzwetten oder Gesamtpunkte setzt, wettet genau auf diese Mechanik. Die Regeländerung ab 2027 – Sätze bis 15, Verlängerung bis 21 – wird im Wettprogramm noch nicht abgebildet, weil sie erst ab 2027 gilt.
Einsätze, Quoten und Auszahlung
Der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombiwette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000; bei Systemwetten liegt die Obergrenze bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei mehreren Voraussagen aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – kleine Differenz, aber bei häufigen Kleinwetten sichtbar.
Für Livewetten gilt: Eine Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Kombiboost, Quotenboost und Cash-Out
Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten ab 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts sind online nur auf Prematch-Einzelwetten nutzbar, Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines definierten Ereignisses; beide sind pro Person einmal nutzbar und bei Cash-Out verfällt der Boost.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Voneinander abhängige Wetten und der Bet-Builder
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer auf Satzwetten und Gesamtpunkte eines Spiels kombinieren will, nutzt den Bet-Builder – wer manuell kombiniert, riskiert die Annullierung.
Verdict
Sporttip ist die einzige reguläre Adresse in der Deutschschweiz, die Schweiz und Liechtenstein versorgt. Wer hier wettet, wettet mit gesetzlicher Spielregel und Gespa-Aufsicht, mit klaren Höchsteinsätzen und klarer Auszahlung. Die Limiten sind eng, aber sie sind transparent. Wer ein grösseres Wettvolumen sucht, stösst an die CHF 1’000-Grenze pro Einzel- oder Kombiwette.
Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Romandie
Die Loterie Romande organisiert Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und zählt 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande ist die zweite Säule des Schweizer Sportwettenmarkts und untersteht wie Swisslos der Gespa.
Wettangebot, Einsätze und Auszahlung
Jouez Sport folgt derselben Gespa-Liste wie Sporttip; Badminton ist aufgeführt, das Wettprogramm ist ähnlich aufgebaut, mit dem nationalen und internationalen Turnierkalender im Hintergrund. Die Logik der Einsatzobergrenzen, Mindest- und Höchsteinsätze folgt dem Schweizer Rahmen: ein Konto pro Person, Sitz im Vertragsgebiet, Verifizierung über Ausweis und Adressabgleich, Auszahlung auf das eigene Zahlungskonto.
Wer in den Westschweizer Kantonen wohnt und einen Schweizer Ausweis hochlädt, kann ein Konto eröffnen. Wer in Genf sitzt und in Deutschland arbeitet, hat einen Wohnsitz in Genf – und damit Zugang zu Jouez Sport, nicht zu Sporttip. Wer in Zürich wohnt und in Lausanne arbeitet, hat einen Wohnsitz in Zürich – und damit Zugang zu Sporttip, nicht zu Jouez Sport. Die Veranstalter konkurrieren nicht auf demselben Spielfeld, sie bedienen Felder.
Verdict — Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist die reguläre Adresse der Romandie; dieselbe Strenge, dieselbe Überschaubarkeit, dieselbe Gespa-Aufsicht. Für Spielende in FR, GE, JU, NE, VD und VS ist es die einzige Schweizer Möglichkeit; für alle anderen Kantonsteile bleibt Sporttip.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Organisatoren haften nicht vor Schweizer Gerichten, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und Schweizer Spielende haben im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen; Ende 2025 standen 671 Domains dort.
Was diese Anbieter an Badminton-Quoten und Wettarten zeigen, ist oft breiter als das, was ein Schweizer Veranstalter abdecken kann – breiter aber im Rahmen einer Lizenz, die in der Schweiz nicht zählt. Die Auszahlung erfolgt nach den Regeln des Anbieters, nicht nach Schweizer Vorgaben; eine Sperre bei einem Schweizer Veranstalter hindert nicht zwingend eine Anmeldung bei einem ausländischen Anbieter, weil der Anschluss an das schweizweite Register fehlt.
Im Folgenden werden die einzelnen Anbieter knapp eingeordnet, ohne ihren Betrieb zu bewerben. Wer sie nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko und ohne den Schutzrahmen, den eine Schweizer Bewilligung bietet.
Rollbit
Rollbit tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Das Angebot umfasst Sportwetten, der Schwerpunkt liegt erkennbar nicht auf Badminton; die Plattform ist eher für Krypto-Produkte bekannt. Schweizer Spielende haben keinen Zugang zu einem Schweizer Sperrregister über diese Seite und keine Schweizer Rechtsdurchsetzung.
BDMBet
BDMBet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform bedient einen internationalen Markt; ob Badminton im Wettprogramm auftaucht, hängt vom Saisonkalender ab und wechselt. Ohne Schweizer Bewilligung bleibt die Seite für Schweizer Spielende eine Grauzone.
BetFury
BetFury fällt in dieselbe Kategorie. Die Plattform kombiniert Sportwetten mit Krypto- und Casino-Angeboten; eine Schweizer Aufsicht findet nicht statt, eine Schweizer Auszahlungsregel existiert nicht. Gewinne aus ausländischen Wetten fallen zudem in eine andere Steuerlogik als Gewinne aus Schweizer Sporttip oder Jouez Sport.
Unibet
Unibet ist ein bekannter europäischer Name, in der Schweiz aber ohne Bewilligung. Die Plattform zeigt im internationalen Auftritt ein breites Wettprogramm, auch auf Badminton-Turniere. Wer in der Schweiz wettet, wettet ohne Schweizer Bewilligung und ohne den Schutz des schweizweiten Sperrregisters.
Rabona
Rabona tritt im internationalen Markt mit einem breiten Sportwettenangebot auf, ohne Schweizer Bewilligung. Die übliche Struktur mit Bonusaktionen, Quotenboosts und VIP-Programm gehört zum Marketing dieses Anbieters; eine Schweizer Aufsicht darüber findet nicht statt.
BetOnRed
BetOnRed fällt in dieselbe Kategorie wie die übrigen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Auszahlungsregel. Welche Badminton-Märkte im Programm auftauchen, hängt von Saison und Veranstalter ab.
Betovo
Betovo tritt mit Sportwetten und Casino auf, ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform bedient einen internationalen Markt; die Verfügbarkeit von Badminton-Wetten wechselt mit dem internationalen Turnierkalender.
HornetBet
HornetBet schliesst die Reihe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Wie bei allen anderen gilt: Schweizer Spielende handeln ohne den Schutzrahmen, den Sporttip und Jouez Sport bieten – ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Rechtsweg.
Badminton als Wettsport: Regeln, die jede Wette prägen
Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt; ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat. Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von 2 Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind; ein Satzergebnis von 30:29 ist möglich und nicht ungewöhnlich. Die Rallypoint-Zählweise ist seit dem 6. Mai 2006 weltweit gültig; davor konnte nur die aufschlagende Partei punkten.
Disziplinen, Feld und Turnierlandschaft
Das Badmintonfeld ist 13,40 m lang und 6,10 m breit, im Einzel 5,18 m breit. Es gibt fünf Disziplinen: Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed. Wer auf Mixed setzt, wettet auf eine Disziplin, in der taktische Abstimmung und Doppelroutine schwerer wiegen als im Einzel.
Die internationale Turnierlandschaft besteht aus der BWF World Tour, den All England Championships (erstmals 1899), dem Thomas Cup seit 1949 für Herren-Nationalteams, dem Uber Cup seit 1957 für Damen-Nationalteams und dem Sudirman Cup seit 1989 für gemischte Teams. Die BWF World Tour Super 1000 umfasst All England, China Open, Malaysia Open und Indonesia Open – die grössten Stationen im Turnierjahr. Wer auf Turniersieger wettet, wettet auf einen Marathon aus fünf Disziplinen, wechselnden Belastungen und Reisestrapazen.
Was sich 2027 ändert
Die Generalversammlung 2025 hat mit 82 Prozent beschlossen, dass ab 2027 auf der BWF World Tour Sätze bis 15 Punkte gespielt werden, mit Verlängerung bis 21. Das verändert die Wettlandschaft frühestens ab 2027 – wer auf Satzwetten setzt, sollte die Zählweise im Auge behalten.
Weltverband und Schweizer Sportwetten
Der Badminton-Weltverband BWF (Badminton World Federation) ging aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation (IBF) hervor und trägt den Namen seit 2006. Die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten und Wettbewerbe nimmt darauf Rücksicht; Badminton ist dort aufgeführt, mit den grossen BWF-Turnieren und den Mannschaftswettbewerben.
Was eine Wette kostet: Quote, Marge und ein Rechenbeispiel
Eine Quote von 1.90 / 1.90 sieht auf den ersten Blick fair aus. Sie ist es nicht. Der Grund liegt in der Marge.
Wie die Marge in jeder Quote steckt
Die Auszahlungsquote eines Zweiwege-Markts berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂). Bei einem Markt, der tatsächlich ohne Marge auskommt, stünde auf beiden Seiten 2.00, und die Auszahlungsquote wäre 100 %. Bei 1.90 / 1.90 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263, also rund 52.6 %. Die Marge ist die Differenz zu 100 %, hier rund 47.4 % – das ist extrem hoch, weil das Beispiel absichtlich symmetrisch gewählt ist und in der Realität schon leichte Verschiebungen die Quote beeinflussen.
Ein realistischeres Beispiel: Bei einem Markt mit Quoten 1.50 / 2.80 / 4.50 für drei Ausgänge (Heimsieg, Unentschieden/Remis-würdiges Ergebnis, Auswärtssieg – im Badminton als Satzsieg-Wahrscheinlichkeiten) liegt die Auszahlungsquote bei etwa 1 ÷ (1/1.50 + 1/2.80 + 1/4.50) ≈ 0.8788, die Marge bei etwa 12.1 %. Selbst bei einem engen Markt nimmt der Veranstalter seinen Anteil, bevor der Ballwechsel beginnt.
Was das für die Wette bedeutet
Eine Marge von rund 5 % bedeutet: Pro 100 Franken Einsatz, die über den Markt laufen, zahlt der Veranstalter rund 95 Franken aus. Eine Marge von 12 % bedeutet 88 Franken. Der Unterschied klingt klein, schlägt aber über eine Saison ins Gewicht. Wer 1’000 Franken auf Märkten mit 5 % Marge setzt, verliert im Schnitt rund 50 Franken allein durch die Marge; bei 12 % Marge sind es rund 120 Franken.
Die Marge ist das Einkommen des Veranstalters, nicht der Gewinn des Spielers. Sie ist der Preis, den jede Wette zahlt, unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert. Wer das nicht im Kopf hat, wettet auf einen Markt, der ihm von Anfang an einen Teil des Einsatzes nimmt.
Beispielrechnung
Wer CHF 100 auf Quote 2.10 setzt, erhält bei einem Sieg den Bruttogewinn von CHF 210; nach Abzug des Einsatzes bleiben CHF 110 Nettogewinn. Wer denselben Betrag auf Quote 1.50 setzt, erhält bei einem Sieg CHF 150, der Nettogewinn liegt bei CHF 50. Wer auf eine Kombiwette mit den Einzelquoten 1.80, 2.20 und 1.95 setzt, wettet zur Gesamtquote von 1.80 × 2.20 × 1.95 ≈ 7’722, der Bruttogewinn liegt bei CHF 772.20. Die Auszahlung wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, sodass kleine Differenzen zur Schulmathematik entstehen.
Rechtliche Lage in der Schweiz
Die rechtliche Lage in der Schweiz für Sportwetten ist seit 2019 im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geregelt, in Kraft seit 1. Januar 2019. Sportwetten sind Grossspiele im Sinne des Gesetzes (Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern) beaufsichtigt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport.
Was bewilligt ist – und was nicht
Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer wettet, wettet innerhalb eines geschlossenen Markts: Die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten bestimmt, was überhaupt angeboten werden darf. Die Liste zeigt Badminton mit den grossen BWF-Turnieren; corner markets, Kartenmärke und Esports fehlen in der Liste.
Was nicht auf der Liste steht, darf nicht bewirkt werden. Eine Wette auf ein Trainingsresultat, eine Qualifikationsrunde, die nicht separat gelistet ist, oder eine Frauenkonkurrenz, die nicht gelistet ist, ist nicht erlaubt. Die Gespa-Liste ist abschliessend; sie wird nicht vom Veranstalter, sondern von der Aufsicht geführt.
Werbung und Bonusregeln
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt). Wer eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung bewirbt, bewegt sich im verbotenen Bereich.
Was Offshore bedeutet
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutz, kein faires Spiel und keinen Schweizer Rechtsweg.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomprovider per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains; gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt (Domain-Hopping), die Gespa nennt Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als Beispiele.
Spielerschutz im Detail
Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Eine Online-Registrierung verlangt bei Swisslos mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Identität wird über einen Ausweis und einen Adressabgleich verifiziert.
Spielende setzen ihre eigenen Verlustlimiten, nicht der Staat. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung nach 24 Stunden kraft Gesetzes – Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden an, weil ihre Spielregeln strenger sind als das Minimum. Die Schweiz kennt keinen festen staatlichen Einzahlungs-Cap; was die Anbieter verlangen, sind ihre eigenen Regeln, nicht eine Bundesvorgabe.
Steuern auf Wettgewinne
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bundessteuerfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb die Regel «je nach Kanton» lautet. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wette liegt weit unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis behandelt sie unterschiedlich – der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung wettet, sollte den Steuerpfad seines Kantons kennen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz.
Testkäufe 2025
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige Sportwetten kaufen können. In 47.5 % von 200 Versuchen wurde eine Sportwette an Minderjährige verkauft – ein deutliches Signal, dass der Schutz an Verkaufsstellen löchrig ist. Online gilt die Pflicht zur Identitätsprüfung; an der Verkaufsstelle gilt sie weniger streng.
Verfügbarkeit von Badminton im Wettprogramm
Badminton ist auf der Gespa-Liste; die grossen BWF-Turniere sind aufgeführt. Welche Wettarten für ein konkretes Spiel verfügbar sind, steht im Wettschein selbst. Wer auf Gesamtsieger eines Turniers, Satzwetten oder Live-Wetten setzen will, sieht im Wettschein, was angeboten wird.
Satzwetten und Live-Wetten
Satzwetten hängen direkt an der Zählweise: zwei Gewinnsätze bis 21 mit Verlängerung bis 30:29. Wer auf den ersten Satz wettet, wettet auf 21 Punkte mit 2-Punkte-Vorsprung oder auf 30:29 – die Wahrscheinlichkeitsverteilung ist eine andere als im Fussball, weil die Punktespanne kleiner ist.
Live-Wetten sind möglich, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Bei Sporttip gilt: die Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00.
Was bleibt vom Preis einer Wette
Eine Wette kostet in der Schweiz nicht den Einsatz allein. Sie kostet den Einsatz plus den Zeitaufwand für die Limiten und die Verifizierung, plus den Bruchteil der Marge, den jede Wette an den Veranstalter abgibt, plus die kleine Wahrscheinlichkeit, dass die Wette wegen technischer Gründe mit Quote 1.00 gewertet wird. Wer das im Kopf hat, wettet anders: er wettet seltener, mit höherer Quote, auf Märkte, die er kennt.
Die zwei Schweizer Veranstalter sind klein im Vergleich zum internationalen Markt, aber sie sind die einzigen, die in der Schweiz erlaubt sind. Wer in der Schweiz wettet und gleichzeitig die Schweizer Spielregeln will, wettet bei Sporttip oder Jouez Sport. Wer bereit ist, ohne Schweizer Schutz zu wetten, findet bei ausländischen Anbietern oft ein breiteres Programm – aber mit anderer Auszahlungsregel, anderer Limitsetzung, anderer Steuerlogik.
Häufige Fragen
Ist Badminton in der Schweiz überhaupt bewilligt?
Ja. Badminton steht auf der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten. Wetten darauf sind nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern erlaubt: Swisslos mit Sporttip in der Deutschschweiz, in Liechtenstein und im Tessin, sowie Loterie Romande mit Jouez Sport in der Romandie. Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung; ihre Lizenz gilt hier nicht.
Wie zählen Sätze und was heisst das für Satzwetten?
Ein Satz geht bis 21 Punkte, gewonnen mit mindestens 2 Punkten Vorsprung. Bei 20:20 wird verlängert, bis der Vorsprung 2 Punkte beträgt oder 30 Punkte erreicht sind; 30:29 ist möglich. Wer auf Satzwetten wettet, wettet genau auf diese Mechanik – eine Punktespanne, die im Fussball oder Tennis keine Parallele hat.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Quote und Einsatz?
Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Nettogewinn ist der Bruttogewinn minus Einsatz.
Was ist die Marge und warum ist sie wichtig?
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter pro 100 Franken Einsatz einbehält. Sie berechnet sich aus der Auszahlungsquote – 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n) – minus 100 %. Eine Marge von 5 % bedeutet: pro 100 Franken Einsatz zahlt der Veranstalter rund 95 Franken aus. Die Marge ist das Einkommen des Veranstalters, nicht der Gewinn des Spielers.
Welche Verlustlimiten gelten, und wie lange dauert eine Sperre?
Vor der ersten Wette setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung frühestens nach 72 Stunden. Eine Spielsperre kann für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung; eine unbefristete Sperre gilt im schweizweiten Register und wird frühestens nach drei Monaten mit Fachstelle aufgehoben.
Sind Wettgewinne steuerfrei?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei – Bundesfreibetrag ab 1.1.2026 CHF 1’071’000, kantonal unterschiedlich («je nach Kanton»). Über dem Freibetrag werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Eine typische Wette liegt weit unter dem Freibetrag: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.
Erstellt von der Redaktion von „Wettgewinneinfo”.
