Wettgewinne in der Schweiz: Freibetrag, Verrechnungssteuer und die Frage der Wettsteuer
Eine Wette auf ein Bundesligaspiel, ein Aussetzer im Europacup, ein glücklicher Systemtipp — irgendwann landet eine Auszahlung auf dem Spielerkonto, und die erste Frage ist nicht Quote oder Auszahlungsquote, sondern: Was bleibt davon beim Finanzamt hängen? In der Schweiz ist die Antwort überraschend klar, und sie ist es gerade deshalb, weil die meisten Wettenden sie nie zu Gesicht bekommen. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt nichts. Wer ihn mit einem einzelnen Gewinn übersteigt, dem zieht der Veranstalter die Verrechnungssteuer direkt bei der Auszahlung ab.

Geprüft am 20 Oktober 2026 anhand der ESTV-Übersicht und der Steuerpraxis des Kantons Thurgau.
Inhaltsverzeichnis
- Spielerschutz vor Steuern: was jede Wettende wissen muss
- Die zehn Anbieter im Überblick
- Was die Wettsteuer in der Schweiz eigentlich ist
- Wettgewinne ausländischer Anbieter
- Wer bewilligt ist und wer wird bestraft
- Rechnen mit dem Fall
- Wer wo Auskunft gibt
- Werbung, Boni und die Spielregeln
- Was die Spielsuchtabgabe damit zu tun hat
- Reingewinn, Verteilung und wohin das Geld fliesst
- Häufige Fragen zum Thema Wettsteuer Schweiz
Spielerschutz vor Steuern: was jede Wettende wissen muss
Der Spielerschutz steht nicht am Rand dieses Themas, er steht davor. Wer in der Schweiz online wettet, hat zuerst mit Limiten, Pausen und Sperren zu tun, danach erst mit Quoten, Einsatz und Auszahlung. Wer diese Reihenfolge umdreht, hat bei einem Gewinn, der über dem Freibetrag liegt, plötzlich ein zweites Problem: Die Verrechnungssteuer von 35 % fällt auf einen Betrag an, der nie hätte anfallen dürfen, weil die Wettende gar nicht hätte spielen sollen. Die Steuer folgt dem Schutz, nicht umgekehrt.

Verlustlimiten, Pausen und Sperren
Bei Swisslos setzen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage. Die Tageslimite ist für Volljährige auf CHF 9’999 gedeckelt, für unter 21-Jährige auf CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — wer also nach einem Verlust den Hebel ziehen will, kann ihn nur unmittelbar ziehen, jede Erweiterung des Spielraums ist bewusst verzögert. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.
Daneben lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich aussperrt, hat keinen Rückweg vor Ablauf, und wer sich nicht selbst sperrt, kann von der Fachstelle ausgeschlossen werden, wenn Anzeichen für Überschuldung oder Sucht vorliegen. Das ist der Punkt, an dem die Frage «wie viel Gewinn ist steuerfrei?» für manche Wettende nie mehr relevant wird.

Wer überhaupt mitmachen darf
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, die Daten gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Wer das umgehen will, kommt nicht ins System. Wer es nicht umgehen will, sollte wissen, dass die Verifikation das Konto eröffnet, auf dem später ein Gewinn landen könnte, der den Freibetrag übersteigt — und genau dort beginnt die Verrechnungssteuer zu greifen.
Diese Regeln sind nicht vom Finanzamt erfunden, sie stehen im Geldspielgesetz. Die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, testet sie auch: An Verkaufsstellen wurde 2025 in 47.5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer den Schutz im Internet sucht, findet ihn strenger als an der Ladenkasse; wer an der Ladenkasse kauft, sollte nicht glauben, dort werde alles geprüft.
Die zehn Anbieter im Überblick
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, beide bedienen ihre Sprachregion. Acht weitere Marken im Vergleich sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie haben in der Schweiz keine Wirkung, sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen und bieten im Streitfall kein Schweizer Rückgriffsrecht. Sie tauchen hier auf, weil Schweizer Spielende sie im Internet finden, und weil das Ranking die Kriterien anlegt, die auch für sie relevant sind: Wer zieht die Verrechnungssteuer korrekt ab? Wer stellt den Steuerausweis aus? Wer zahlt nur auf ein Konto im eigenen Namen aus?
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS) | Loterie Romande, Lausanne |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt |
Die Spalte mit der Lizenz der ausländischen Anbieter trägt absichtlich nichts, was die Marke selbst entkräften könnte. Eine Lizenz, die in der Schweiz nicht gilt, hilft der Lesenden nicht weiter. Was die Lesende aus der Tabelle mitnehmen muss: Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Schutz durch das Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Weg bei Streit, und der Gewinn kann nach kantonalem Recht voll als Einkommen steuerbar sein.
Swisslos Sporttip
Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft in 19 Deutschschweizer Kantonen von Aargau bis Zürich, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, kann es nicht. Das ist kein Marketingversprechen, das ist die territoriale Begrenzung der Bewilligung.
Beim Sporttip wird der Gewinn über dem Freibetrag direkt bei der Auszahlung besteuert: Swisslos zieht 35 % Verrechnungssteuer ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Das ist die Standardrechnung, die Wettende kennen. Für 2025 verteilte Swisslos aus Lotterien und Sportwetten einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio. — 2024 waren es noch CHF 122 Mio. Wer hier spielt, weiss, dass jeder Franken Einsatz zurück in die Schweiz fliesst.
Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten: CHF 1. Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombiwette: CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Wettende mit kleinem Budget ist das die richtige Spielwiese, weil der Einsatz pro Tipp tief bleibt; für Wettende mit grösserem Einsatz ist es die obere Schallmauer, die nichts mit Quote oder Auszahlungsquote zu tun hat, sondern mit der Hausordnung des Bewilligungsinhabers.
Verdikt: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und überhaupt online in der Schweiz wetten will, kommt an Sporttip nicht vorbei, weil es die einzige legale Möglichkeit ist. Wer ein Konto eröffnet, bekommt eine Infrastruktur, die den Freibetrag sauber abbildet und die Verrechnungssteuer automatisch abzieht — das ist der Punkt, an dem die Bewilligung ihren Preis wert ist.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die Schwester von Swisslos in der Romandie. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Jouez Sport bedient die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann spielen; wer anderswo in der Schweiz wohnt, kann es nicht. Die Bewilligungsstruktur ist identisch mit Swisslos — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa.
Die Verrechnungssteuer-Mechanik läuft genauso: Bei Gewinnen über dem Freibetrag wird die Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen und der verrechnungssteuerpflichtige Anteil ausgewiesen. Für die Romandie ist zusätzlich relevant, dass die Freibeträge je nach Kanton variieren — wer in Genf wettet und einen grossen Gewinn einfährt, hat es mit dem Genfer Freibetrag zu tun, nicht mit einem Bundeswert. Die Tabelle der ESTV zeigt für die Steuerperiode 2024 Freibeträge zwischen CHF 1’030’000 und CHF 1’056’600, je nach Kanton; für 2023 noch CHF 1’038’300.
Verdikt: Das Schweizer Pendant zu Sporttip für die Romandie. Wer dort wohnt, hat die legale Wahl zwischen Einzelwette, Kombiwette und Systemwette unter derselben Verrechnungssteuer-Logik. Wer die Romandie mit einem Deutschschweizer Konto besucht, bekommt kein Konto und keine Wette.
HornetBet
Hornetbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die in der Schweiz gilt, hat sie nicht. Sie ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Weg bei Streit, und ihre Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen, was den Zugang über Schweizer Internetprovider per DNS-Block unterbindet.
Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Geldspielgesetzes. Das heisst für die Lesende: kein Schutz durch die Spielsperre, kein Identitätsabgleich nach Schweizer Standard, kein automatischer Abzug der Verrechnungssteuer, kein Verrechnungssteuerausweis. Und für die Frage, die hier im Zentrum steht: Gewinne ausländischer Grossspiele sind nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Wer in der Romandie oder in der Deutschschweiz dort einen grossen Gewinn erzielt, hat diesen Gewinn in voller Höhe zu versteuern, ohne die Schweizer Verrechnungssteuer als Vorschuss.
Verdikt: HornetBet ist in der Schweiz keine legale Option. Wer es nutzt, hat keinen Freibetrag-Vorteil, keinen Verrechnungssteuer-Vorschuss und keine Schweizer Anlaufstelle. Das ist nicht ein Ranking-Restposten, das ist die Beschreibung der Ausgangslage.
HighFlyBet
HighFlyBet ist das gleiche Profil wie HornetBet: ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung von ausländischen Lizenzen in der Schweiz. Eine Curaçao- oder maltesische Lizenz hilft in Bern so wenig wie in der Steuererklärung in Frauenfeld oder Lausanne.
Verdikt: HighFlyBet lässt sich in eine Zeile setzen, aber nicht in eine legale Nutzung. Die Frage ist nicht, ob die Marke besser oder schlechter ist als die anderen ausländischen Anbieter, sondern ob sie überhaupt in Reichweite gehört. Sie gehört nicht dazu.
Betovo
Betovo ist ebenfalls eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Ausschlussregister, Domain potenziell auf der Sperrliste der Gespa.
Verdikt: Dasselbe Bild wie bei HornetBet und HighFlyBet. Der Unterschied zwischen den acht ausländischen Marken dieses Rankings liegt nicht in einer Schweizer Eigenschaft, denn die haben sie alle nicht, sondern in Eigenschaften, die für die Schweizer Frage «Wettgewinn steuerfrei oder nicht?» ohne Belang sind.
Pribet
Pribet, ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Profil identisch: keine Schweizer Lizenz, keine Wirkung, keine Sperrregister-Anbindung, kantonale Steuerpflicht auf Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag.
Verdikt: Die Marke gehört in die Reihe, nicht in die engere Auswahl. Wer zwischen ausländischen Anbietern wählt, mag auf Unterschiede achten, die hier nicht aufgeführt sind; für die Schweizer Frage «zieht jemand die Verrechnungssteuer ab?» ist die Auswahl unter den ausländischen Marken gleichbedeutend damit, dass niemand sie abzieht.
MyStake
MyStake trägt denselben Status: ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.
Verdikt: Hier ist nicht der Ort, MyStake gegen die anderen sieben ausländischen Marken auszuspielen. Der Punkt ist: Für eine Lesende, die einen grossen Wettgewinn versteuern muss, ist die Antwort bei MyStake dieselbe wie bei allen anderen ausländischen Anbietern in dieser Liste.
WirWetten
WirWetten klingt nach einem nahen Namen und ist eine ausländische Marke. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister.
Verdikt: Der Name ist Versprechen und Stolperfalle zugleich. Die Frage «Wettgewinn steuerfrei oder nicht?» beantwortet WirWetten in der Schweiz nicht legal.
Rainbet
Rainbet ist die nächste ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Profil identisch mit den vorherigen.
Verdikt: Dasselbe Bild, derselbe Hinweis: Wer dort spielt, ist auf der Seite der ausländischen Gewinne und damit je nach Kanton voll steuerpflichtig.
ZotaBet
ZotaBet schliesst die Liste der zehn verglichenen Marken ab. Ausländische Marke, keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz.
Verdikt: Für die Schweizer Frage nach Freibetrag und Verrechnungssteuer gilt dasselbe wie bei allen anderen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge der genannten Marken ist hier fast eine Formsache, weil die ersten zwei Plätze die einzigen legalen Optionen sind und die Plätze drei bis zehn in ihrer steuerlichen Relevanz für Schweizer Wettende identisch sind.
Was die Wettsteuer in der Schweiz eigentlich ist
Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in Deutschland 5 % pro Wette ausmacht oder in Österreich vom Wettanbieter aufgeschlagen wird, kennt die Schweiz nicht. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer, die der Wettanbieter vom Einsatz abzieht, bevor die Wette platziert wird. Wer in der Schweiz wettet, wettet zum Bruttoeinsatz, und der Einsatz wird nicht durch eine Wettsteuer geschmälert. Diese Klarheit ist der Punkt, an dem die Schweiz für ausländische Wettende oft überraschend wirkt: Es gibt schlicht keine Position «Wettsteuer» auf dem Wettschein.
Die Steuer, die in der Schweiz auf Wettgewinne erhoben wird, ist die Verrechnungssteuer. Sie ist keine Wettsteuer, sondern eine Einkommenssteuer-Vorauszahlung auf den Teil eines Gewinns, der den Freibetrag übersteigt. Sie wird nicht vom Einsatz erhoben, sondern vom Gewinn, und nur oberhalb des Freibetrags, und nur, wenn der Gewinn aus einem bewilligten Grossspiel stammt. Wer in der Schweiz online wettet und unter dem Freibetrag bleibt, zahlt auf den Gewinn gar keine Steuer. Das ist die Pointe, die das Marketing der ausländischen Anbieter gerne verschweigt: Sie werben mit «keine Wettsteuer», aber sie werben gegen ein Konstrukt, das in der Schweiz gar nicht existiert. Es gibt keine Wettsteuer zu vermeiden.
Der Steuerfreibetrag
Für die direkte Bundessteuer und für die Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen — wozu die Sportwetten gehören — gibt es einen Freibetrag pro Gewinn. Er hat sich in den letzten Jahren so entwickelt: CHF 1’000’000 von 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024, CHF 1’070’400 im Jahr 2025 und CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026. Der Grund für die jährliche Anpassung: Der Freibetrag wird jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode angepasst, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Es ist also kein politischer Entscheid im Bundesbern, sondern ein inflationsmechanischer Ausgleich der kalten Progression.
Der Freibetrag ist pro einzelnem Gewinn zu verstehen, nicht pro Jahr und nicht pro Wettkonto. Wer an einem Wochenende drei Wetten gewinnt, hat drei einzelne Freibeträge zur Verfügung. Wer im Lotto und in der Sportwette am selben Tag gewinnt, hat zwei Freibeträge. Wer zwei Wochen später nochmals gewinnt, hat wieder zwei Freibeträge, weil jeder Gewinn einzeln betrachtet wird.
Der Freibetrag ist auch nicht überall gleich. Die kantonalen Freibeträge weichen vom Bundeswert ab: Für die Steuerperiode 2024 nennt die ESTV-Übersicht unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Million. Für 2023 waren es CHF 1’038’300 und 1 Million. Das ist der Grund, warum die Antwort auf die Freibetrag-Frage immer mit «je nach Kanton» beginnt. Wer in einem Kanton mit tieferem Freibetrag wohnt, ist früher steuerpflichtig als wer im Kanton mit höherem Freibetrag wohnt, und zwar bei demselben Gewinn aus derselben Sportwette.
Verrechnungssteuer 35 % — wann sie greift
Die Verrechnungssteuer beträgt 35 % auf dem Teil eines einzelnen Gewinns aus Grossspielen, der den Freibetrag übersteigt. Die Wirkung ist bei allen bewilligten Veranstaltern dieselbe: Ein Anteil des Gewinns wird direkt bei der Auszahlung einbehalten. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 sind beispielsweise CHF 200’000 steuerpflichtig — 35 % davon sind CHF 70’000, die der Veranstalter einbehält. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig — 35 % davon sind CHF 17’500. Liegt ein Gewinn exakt am Freibetrag oder darunter, fällt keine Steuer an, da die Logik «über dem Freibetrag» strikt gilt.
Die Verrechnungssteuer wird nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen, sondern zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Das heisst: Wer CHF 70’000 Verrechnungssteuer zahlt, bekommt sie zurück, wenn die Steuererklärung es bestätigt — der Wettanbieter hat die Steuer als Vorschuss erhoben, nicht als definitive Belastung. Das ist die Konstruktion, die die Verrechnungssteuer von einer Strafsteuer unterscheidet.
Eine Beispielwette mit Einsatz CHF 100 und Quote 2.00 gewinnt, wenn sie gewinnt, CHF 200. Davon wird die Verrechnungssteuer nicht abgezogen, weil CHF 200 weit unter jedem Freibetrag liegt. Selbst bei einer Quote von 10.00 auf einen Zehn-Franken-Einsatz wären es CHF 100 Gewinn, immer noch unter dem Freibetrag. Der Fall, in dem die Verrechnungssteuer greift, ist nicht der Normalfall, sondern der Ausreisser: ein Systemtipp mit hoher Quote, ein grosser Kombitipp, ein Treffer in einer Quote, die weit oben lag. Wer also wissen will, ob die Verrechnungssteuer bei einer Wette «realistisch» ist, muss zuerst wissen, ob der Gewinn den Freibetrag überhaupt erreichen kann. Bei den meisten Wetten in den meisten Wochen kann er das nicht.
Einsatzabzug
Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’300 für die Steuerperiode 2024 und höchstens CHF 5’400 für 2025, höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Für die Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Wer im Thurgau einen Gewinn versteuert, der den Freibetrag übersteigt, kann also 5 % pauschal abziehen, ohne Belege für die Einsätze.
Das klingt grosszügig, ist es aber nicht für die meisten Wettenden. Betrachten wir den steuerbaren Teil eines Gewinns, etwa bei einem Gewinn von CHF 1’200’000: CHF 200’000 wären steuerbar. 5 % davon sind CHF 10’000 — das ist mehr als der maximale Pauschalabzug in Thurgau (CHF 5’000), also greift die Kappung. Bei einem Gewinn von CHF 1’100’000 wären CHF 100’000 steuerbar. 5 % davon sind CHF 5’000 — genau der Maximalwert. Wer also nur knapp über dem Freibetrag landet, kann den Pauschalabzug ausschöpfen; wer weit darüber liegt, hat trotz Abzug einen grossen steuerbaren Betrag.
Wettgewinne ausländischer Anbieter
Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind. Wer also bei einem ausländischen Anbieter spielt, bekommt keine 35 % im Voraus abgezogen — was zunächst wie ein Vorteil klingt, ist keiner. Denn die kantonale Steuerpraxis sieht das anders: Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Wer also in der Romandie oder in der Deutschschweiz bei einem ausländischen Anbieter CHF 50’000 gewinnt, hat diesen Gewinn in voller Höhe zu versteuern. Wer bei Swisslos CHF 50’000 gewinnt, hat nichts zu versteuern, weil der Freibetrag für 2026 bei CHF 1’071’000 liegt.
Diese Asymmetrie ist der eigentliche Punkt, an dem die Frage «wo wettest du?» zur Steuerfrage wird. Der ausländische Anbieter wirbt mit «keine Wettsteuer», aber er wirbt gegen eine Schweizer Wettsteuer, die es gar nicht gibt. Die wirkliche Frage ist: Zieht der Anbieter die Schweizer Verrechnungssteuer ab oder muss die Wettende den Gewinn in voller Höhe selbst in der Steuererklärung deklarieren? Nur inländische Anbieter mit Schweizer Bewilligung ziehen die Verrechnungssteuer automatisch ab. Ausländische Anbieter tun es nicht, und die Wettende muss es selbst tun — und das in der Regel vollständig, nicht nur oberhalb des Freibetrags.
Kleinspiele
Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind (Art. 24 Bst. iter DBG). Nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar. Die Unterscheidung Grossspiel/Kleinspiel ist für die Frage Wettsteuer relevant, weil die Freibetrags-Logik nur für Grossspiele gilt. Kleinspiele sind separat geregelt.
Wer bewilligt ist und wer wird bestraft
Die zwei einzigen bewilligten Veranstalter sind Swisslos und Loterie Romande, und zwar als Folge der interkantonalen Vereinbarung: Die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten wurden auf diese zwei begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Whitelist zugelassener Buchmacher — sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, Ende 2025 mit 671 Einträgen. Diese Liste ist das Gegenstück zur Bewilligung: Sie sagt, wer in der Schweiz nicht stattfindet.
Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Kraft. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wer spielt, wird nicht bestraft (Bundesanwaltschaft), aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz durch das Schweizer Ausschlussregister und keine faire Spielkontrolle durch die Gespa. Wer auf einer blockierten Domain spielt, kommt dorthin über Domain-Hopping; die Gespa ersetzt blockierte Domains typischerweise innerhalb von Stunden.
Die ehrliche Beschreibung: Offshore bedeutet keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rückgriff, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar. Lizenziert bedeutet voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und Verifikation. Keines von beiden ist per Default die «sichere Wahl». Wer die zwei Lizenzierten wählt, bekommt die Schweizer Anlaufstellen. Wer Offshore wählt, bekommt eine Marke, die in der Schweiz nicht zugelassen ist und deren Lizenz nirgends auf der Welt die Schweizer Frage löst.
Rechnen mit dem Fall
Ein Leser, der wissen will, was bei einem grossen Gewinn passiert, rechnet am besten selbst mit. Hier sind die Zahlen, die das Geldspielgesetz für die direkte Bundessteuer 2026 setzt: Freibetrag CHF 1’071’000, Verrechnungssteuer 35 % auf den Teil über dem Freibetrag, Einsatzabzug bei der direkten Bundessteuer höchstens 5 % des steuerbaren Gewinns und höchstens CHF 5’400 für 2025.
Ein konkretes Beispiel: Eine Wettende gewinnt eine Einzelwette mit Einsatz CHF 100 und Quote 2.00. Der Bruttogewinn ist CHF 200 (Einsatz plus Gewinn = Rückzahlung; Nettogewinn = CHF 100, denn 100 mal 2.00 minus 100 Einsatz = CHF 100 Nettogewinn, oder anders gesagt: 100 mal (2.00 minus 1) = CHF 100). Bei diesem Gewinn liegt der Bruttogewinn weit unter dem Freibetrag von CHF 1’071’000 — die Wettende schuldet auf den Gewinn keine Einkommenssteuer und es wird keine Verrechnungssteuer abgezogen.
Ein anderes Beispiel: Dieselbe Wettende gewinnt stattdessen einen Systemwettung mit Einsatz CHF 1’000 und kombinierter Quote 50.00. Der Bruttogewinn ist CHF 50’000, immer noch unter dem Freibetrag. Keine Verrechnungssteuer, keine Einkommenssteuer auf den Gewinn.
Ein drittes Beispiel: Eine Wettende gewinnt einen Systemwettung mit Einsatz CHF 30’000 und kombinierter Quote 50.00. Der Bruttogewinn ist CHF 1’500’000, deutlich über dem Freibetrag. Bei einem Freibetrag von CHF 1’071’000 ist CHF 429’000 steuerbar. 35 % davon sind CHF 150’150, die der Veranstalter direkt abzieht. Der Rest — CHF 1’349’850 — wird ausgezahlt. Die CHF 150’150 werden in der Steuererklärung deklariert und über den Rückerstattungsantrag zurückgefordert, soweit die effektive Steuerlast die 35 % übersteigt.
Diese Rechnung zeigt das tatsächliche Risiko: Wer den Freibetrag übersteigt, hat nicht nur die Steuer, sondern auch die Vorfinanzierung durch den Veranstalter zu tragen — beides lässt sich am Ende ausgleichen, aber nur, wenn die Wettende den Gewinn in der Steuererklärung deklariert. Wer das versäumt, dem bleibt die Verrechnungssteuer als definitive Belastung. Die Mechanik ist also zweistufig: automatischer Abzug durch den Anbieter, anschliessende Rückforderung über die Steuererklärung. Die meisten Wettenden, die unter dem Freibetrag bleiben, sehen von dieser Mechanik nichts, und das ist der Normalfall.
Wer wo Auskunft gibt
Bei der Frage «wird mein Gewinn versteuert?» ist die Zuständigkeit geteilt. Die Verrechnungssteuer wird von der ESTV verwaltet, die direkte Bundessteuer und die Staats- und Gemeindesteuern werden von den Kantonen verwaltet. Konkret: Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl zur direkten Bundessteuer wie zu Staats- und Gemeindesteuern, sind an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zu richten. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an [email protected]. Diese Trennung ist nicht Schikane: Die Bundessteuer ist Bundessteuer, die kantonale Steuer ist kantonal, und die Verrechnungssteuer ist eine Sonderform. Wer die falsche Stelle fragt, bekommt die richtige Antwort in der Regel mit dem Hinweis, wer zuständig sei.
Werbung, Boni und die Spielregeln
Werbung für Sportwetten in der Schweiz darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführend sein und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solcher Zustimmungen erteilt.
Die Bonus- und Werberegeln sind hier erwähnt, weil sie mit der Steuerfrage zusammenhängen: Ein Bonus, der den Gewinn aufstockt, kann den Gewinn über den Freibetrag heben und damit die Verrechnungssteuer auslösen. Wer einen Bonus annimmt, sollte prüfen, was die Bonusbedingungen sind, bevor der Gewinn den Freibetrag übersteigt. Für die Frage nach einem konkreten Bonuscode oder einer Promo-Aktion ist dieses Thema allerdings nicht der richtige Ort.
Was die Spielsuchtabgabe damit zu tun hat
Swisslos erhebt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags als Spielsuchtabgabe — 2025 waren das CHF 3’863’790. Diese Abgabe fliesst in die Bekämpfung der Spielsucht, sie fliesst nicht in die Bundeskasse. Sie hat mit der Frage Freibetrag und Verrechnungssteuer nichts zu tun. Sie ist hier erwähnt, weil sie zeigt, wofür die Reingewinne verwendet werden, die Swisslos aus den Wetten zieht: für die kantonalen Fonds (CHF 506 Mio. im Jahr 2025) und für die Stiftung Sportförderung Schweiz (CHF 56 Mio. im Jahr 2025, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Wer in der Schweiz wettet, finanziert diese Strukturen mit. Wer ausländisch wettet, finanziert Strukturen anderswo.
Reingewinn, Verteilung und wohin das Geld fliesst
Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen (Art. 106 Abs. 6 BV). Die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht (Art. 107 Abs. 1 Bst. d BGS), der erste erschien 2020 für das Jahr 2019. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen (ohne Lose) wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Aus den Sportwetten stammten 2025 CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist der Grund, warum die Schweiz bei Sportwetten auf zwei Anbieter setzt: weil der Gewinn daraus in die Kantone und in den Sport zurückfliesst, nicht an Aktionäre eines privaten Anbieters.
Wer in der Schweiz wettet, hat also einen Anteil daran, wie viel Geld in welcher Höhe in welcher Region ankommt. Wer ausländisch wettet, hat das nicht. Beide Entscheidungen sind legal, beide haben Konsequenzen für die eigene Steuererklärung, und beide lohnen sich genauer betrachtet zu werden, bevor die erste Wette platziert wird.
Häufige Fragen zum Thema Wettsteuer Schweiz
Ab welchem Betrag sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerpflichtig, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer ist der Freibetrag pro einzelnem Gewinn aus einem Grossspiel ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000. Liegt der Gewinn darunter, fällt auf den Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Liegt er darüber, ist nur der Teil über dem Freibetrag steuerbar. Der Zusatz «je nach Kanton» bezieht sich auf die kantonalen Freibeträge, die für die Staats- und Gemeindesteuern vom Bundeswert abweichen können — die ESTV-Übersicht für 2024 nennt Werte zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600.
Was ist die Verrechnungssteuer von 35 %, und wann zieht Swisslos sie bei einer Auszahlung ab?
Die Verrechnungssteuer ist eine vorgezogene Einkommenssteuer auf den Teil eines Gewinns, der den Freibetrag übersteigt. Sie beträgt 35 % und wird vom bewilligten Veranstalter direkt bei der Auszahlung abgezogen, wenn der Gewinn aus einem bewilligten Grossspiel stammt und über dem Freibetrag liegt. Swisslos stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem solchen steuerpflichtigen Anteil fallen 35 % Verrechnungssteuer an.
Wird auf Wetteinsätze in der Schweiz eine Wettsteuer erhoben?
Nein. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz, die der Wettanbieter vom Einsatz abzieht, bevor die Wette platziert wird. Wer in der Schweiz wettet, wettet zum Bruttoeinsatz. Die einzige Steuer, die auf Wettgewinne erhoben wird, ist die Verrechnungssteuer auf den Teil des Gewinns, der den Freibetrag übersteigt, plus die reguläre Einkommenssteuer auf denselben Anteil nach kantonalem Recht.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS verrechnungssteuerpflichtig sind. Die kantonale Steuerpraxis behandelt sie nach der Thurgauer Praxis unabhängig vom Betrag vollumfänglich als steuerbares Einkommen. Das heisst: Wer bei einem ausländischen Anbieter einen Gewinn erzielt, muss diesen Gewinn in voller Höhe in der Steuererklärung deklarieren, ohne Schweizer Verrechnungssteuer als Vorschuss und ohne Freibetrag.
Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?
Steuerbar ist nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der den Freibetrag übersteigt. Liegt ein Gewinn unter dem Freibetrag, ist er nicht steuerbar. Auf den steuerbaren Teil werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen und anschliessend die reguläre Einkommenssteuer nach kantonalem Recht erhoben.
Warum ändert sich der Steuerfreibetrag von Jahr zu Jahr, und welche Einsätze lassen sich bei Grossspielen abziehen?
Der Freibetrag wird jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode angepasst, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Die historische Entwicklung: CHF 1’000’000 von 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024, CHF 1’070’400 im Jahr 2025 und CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026. Bei den Einsätzen können bei Grossspielen bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’400 für 2025, höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Für die Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
Verfasst vom Team von „Wettgewinneinfo”.
