Online wetten ohne Limit 2026: Was die Schweiz erlaubt und was nicht
20 Oktober 2026 · Stand der Bewilligungsdaten und Operatorangaben: Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), Stand vom 1. Januar 2024 für die Geldspielverordnung, 13. Januar 2025 für die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos, September 2024 für das Jouez-Sport-Reglement der Loterie Romande.

Wer Sportwetten in der Schweiz platziert, findet einen regulierten Markt vor, in dem Sicherheit und Spielerschutz im Vordergrund stehen. Die gesetzlichen Vorgaben, etwa zu Verlustlimiten und Sperren, sind für alle bewilligten Anbieter verbindlich. Wer hingegen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung nutzt, setzt sich ausserhalb dieses Schutzraums – ohne die Kontrollmechanismen, die für Schweizer Anbieter gelten. Dieser Überblick erklärt, welche Limiten die Schweizer Bewilligung verlangt, welchen Nutzen sie bringen und was Spieler bei einem Angebot ohne Limit zu erwarten haben.
Inhaltsverzeichnis
- Spielerschutz als Pflicht: Warum es in der Schweiz keine grenzenlosen Wetten gibt
- Ohne Schweizer Bewilligung: Was Anbieter ohne Limit nicht bieten
- Die Top-Anbieter im Vergleich: Wer hier wetten darf und wer nicht
- Was die Schweizer Regeln konkret bedeuten: Limiten, Sperren, Fristen
- Die Berechnung: Was kostet eine Wette ohne Limit im Schnitt?
- Wer profitiert von welcher Architektur?
- Was der Gesetzgeber vorsieht: Die Grundregeln auf einen Blick
- Häufige Fragen
Spielerschutz als Pflicht: Warum es in der Schweiz keine grenzenlosen Wetten gibt
Die Schweiz verlangt von jedem Anbieter mit Schweizer Bewilligung, dass Spielende vor der ersten Teilnahme an einer Sportwette Höchstwerte für ihre Einsätze oder Verluste festlegen. Das steht in Artikel 87 Absatz 2 der Geldspielverordnung (VGS, SR 935.511). Wer sich online bei Swisslos für Sporttip registriert, muss vor dem ersten Tipp drei Verlustlimiten setzen: eine für den Kalendertag, eine für sieben Tage und eine für 30 Tage. Eine Oberlimite gilt laut den Swisslos-Bedingungen von CHF 9’999, für unter 21-Jährige liegt sie bei maximal CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite setzen, die das Wallet über einen beliebigen Zeitraum von 30 Tagen deckeln kann.

Diese Limiten sind nicht symbolisch. Sie messen den Nettoverlust – Einsätze abzüglich Gewinne, die aufs Spielkonto zurückfliessen. Senkungen wirken sofort, Erhöhungen frühestens nach 72 Stunden, bei Swisslos sogar erst nach Ablauf dieser Frist. Eine Senkung lässt sich also mit einem Klick durchsetzen. Wer mehr riskieren will, muss warten. Das ist Absicht. Es ist die Spielbremse, die der Bundesrat in die Plattform eingebaut sehen will.
Dazu kommt eine Selbstsperre, die das Konto für 1 bis 180 Tage blockiert, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im zentralen Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Online-Casinos und Liechtenstein. Wer den Zugang einmal sperrt, kann ihn nicht ohne Weiteres zurückholen.
Das System wirkt, weil es nicht nur reagiert, sondern vorausdenkt. Eine Verlustlimite, die du selbst setzt und nicht mehr ohne Wartezeit erhöhen kannst, ist eine Bremse, die in der schwächsten Minute greift. Die Logik dahinter: Wer mitten in einer Verlustserie sitzt, kann nicht aus dem Reflex heraus alle Dämme öffnen.
«Risikofrei» klingt anders. Marketing-Versprechen von Online-Wettanbietern ohne Limit zielen auf einen anderen Nerv: mehr Einsatz, mehr Gewinnchance, weniger Bürokratie. Was sie verschweigen, ist der Preis. Er steht nicht im Bonus-AGB, sondern in Artikel 87 und 89 der Geldspielverordnung – und er ist Teil jeder Schweizer Bewilligung.
Ohne Schweizer Bewilligung: Was Anbieter ohne Limit nicht bieten
Die Schweiz kennt für Sportwetten nur zwei Anbieter mit gültiger Bewilligung: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jeder deckt sein eigenes Vertragsgebiet ab, Swisslos die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die Westschweiz (Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura, Wallis). Wer in einer anderen Region wohnt, kann sich beim zuständigen Anbieter registrieren – oder gar nicht.

Alle anderen Anbieter, die Schweizer Spielende auf ihren Plattformen empfangen, tun das ohne Schweizer Bewilligung. Das heisst: ohne Veranstalterbewilligung nach Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), ohne Spielbewilligung, ohne Aufsicht durch die Gespa, ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz bei Streit. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Rechtskraft. Wer bei einem solchen Anbieter einzahlt, hinterlässt keine schützende Spur.
Die Konsequenzen sind greifbar:
- Die Gespa führt eine Sperrliste. Domains ausländischer Wettanbieter können per DNS-Sperre blockiert werden. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter Marken wie Interwetten und Bet-at-Home. Wer eine solche Seite öffnet, läuft ins Leere – sofern der Internetzugang nicht über einen Weg führt, der die Sperre umgeht.
- Gewinne aus ausländischen Wetten werden kantonal anders behandelt als solche von Swisslos oder Loterie Romande. Während Schweizer Lotteriegewinne bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei sind, behandelt beispielsweise der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als voll steuerbares Einkommen.
- Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, kann sich nicht auf das Schweizer Sperrregister verlassen. Bestehende Spielsperren greifen dort nicht. Das Schutznetz, das in der Schweiz im Notfall auffängt, fehlt.
«Ohne Limit» ist also kein Feature. Es ist das Fehlen einer Schicht, die in der Schweiz vorgeschrieben ist. Wer sie umgeht, baut sich seine eigene Sicherheitsleine – oder geht ohne.
Die Top-Anbieter im Vergleich: Wer hier wetten darf und wer nicht
Die folgende Einordnung listet die Anbieter, die für Schweizer Spielende erreichbar sind. Sie trennt die zwei inländischen Organisatoren, die mit Bewilligung der Gespa arbeiten, von ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Massgeblich ist die Bewilligungslage nach Geldspielgesetz (Art. 4, Art. 21 BGS). Bei ausländischen Marken: DNS-Sperre möglich, kein Schweizer Rechtsschutz.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Interwetten | Nein | Ausländische Lizenz, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| GG.BET | Nein | Ausländische Lizenz, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| N1 Bet | Nein | Ausländische Lizenz, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| MyStake | Nein | Ausländische Lizenz, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| WirWetten | Nein | Ausländische Lizenz, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| Donbet | Nein | Ausländische Lizenz, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| 1xBet | Nein | Ausländische Lizenz, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
| BetOnRed | Nein | Ausländische Lizenz, ohne Rechtskraft in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt die ganze Schweizer Landschaft für Sportwetten: zwei erlaubte Anbieter, acht grosse ausländische Marken, die über ihre Domains erreichbar sind. Für einen Spielenden, der in der Schweiz wohnt, ist die Frage nicht primär, welcher Anbieter die höchsten Quoten bietet, sondern welcher hier überhaupt mit Bewilligung arbeiten darf. Der Rest ist statistisch verfügbar, aber rechtlich auf der anderen Seite.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist der Veranstalter für den grössten Teil der Schweiz: die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Sitz der Genossenschaft ist Basel. Sporttip ist das Produkt, unter dem die Online-Sportwetten laufen.
Wer ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Vertragsgebiet wohnen. Die Identität wird per Ausweis-Upload verifiziert und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer unter Spielsperre steht, darf sich nicht registrieren. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen.
Die Einsatzlimiten sind eng: CHF 1 als Mindesteinsatz, CHF 1’000 als Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Grenzen jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen. Eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Hinzu kommen die obligatorischen Verlustlimiten, die jeder Spielende vor dem ersten Tipp festlegt. Im Swisslos-Wallet lassen sich innerhalb von 30 Tagen höchstens CHF 10’000 an Spielguthaben kaufen, das Guthaben auf dem Wallet darf CHF 9’999 nicht überschreiten.
Für einen Spielenden, der strukturiert mit kleinen Einsätzen wetten will, ist Sporttip das regulierte Gegenstück zum grenzenlosen Angebot. Wer höhere Einsätze riskieren will, stösst an die genannten Grenzen – und genau das ist hier der Punkt. Beim Blick auf das Wallet-Limit: Einzahlungen über das Schweizer Wallet führen den Betrag nicht als «bare Einzahlung», sondern als Spielguthaben, das nicht ausgezahlt werden muss, solange es unter der Grenze bleibt. Damit liegt das Wallet unter der Schwelle, ab der Gewinne in die Verrechnungssteuer fallen.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Sie veranstaltet die Online-Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Das Règlement Général verlangt obligatorische Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat – keine Teilnahme ohne diese Festlegung.
Die Einsatzlimiten fallen enger aus als bei Swisslos: Mindesteinsatz online CHF 2, Höchsteinsatz CHF 500 pro Einzel- oder Kombiwette, Höchstgewinn pro Wette CHF 300’000. Für ein Multiple, also eine Kombination aus mehreren Wetten, liegt die Obergrenze für Gesamtgewinne bei CHF 1’000’000. Eine Senkung der Verlustlimiten greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer die obligatorischen Limiten setzt, kann sie nicht über die vorgegebenen Obergrenzen erhöhen und nicht aufheben.
Das Wallet funktioniert ähnlich wie bei Swisslos: Maximal CHF 10’000 Einzahlung innert 30 Tagen, Wallet-Guthaben nie über CHF 10’000 – auch nicht, wenn kleine Gewinne dazukommen.
Jouez Sport passt zu Westschweizer Spielenden, die im kleineren Rahmen wetten und mit der Höchstgewinn-Grenze von CHF 300’000 pro Wette auskommen. Wer höhere Einzelgewinne anstrebt, findet bei Swisslos den doppelten Wert pro Wette – allerdings unter den Swisslos-Limiten, die ebenfalls restriktiv sind.
Interwetten
Interwetten ist eine ausländische Marke, in der Schweiz ohne Bewilligung. Die Marke taucht in der Gespa-Sperrliste auf – die Domain wird in der Schweiz typischerweise per DNS blockiert. Wer sie dennoch erreicht, spielt auf einer Plattform ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz bei Streit. Für Schweizer Spielende ist Interwetten ein Beispiel dafür, was «ohne Limit» in der Praxis heisst: nicht der Verzicht auf eine Schutzfunktion, sondern das Fehlen jeder Schutzfunktion.
GG.BET
GG.BET richtet sich stark an E-Sport-Wetten. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Was die Plattform an E-Sport-Märkten anbietet, ist auf Schweizer Boden nicht reguliert. Aus der Gespa-Liste der erlaubten Sportarten und Wetttypen ist E-Sport nicht als eigene Kategorie geführt; Beschreibungen dazu ergeben sich aus dem Angebot der Plattform selbst.
N1 Bet
N1 Bet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Angesprochen werden vor allem Sportmärkte mit Kryptowährungs-Zahlungen. Auch hier liegt die Rechtslage ausserhalb der Schweiz: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Sperrregister-Anbindung. Schweizer Spielende, die diese Plattform nutzen, bewegen sich ausserhalb der Schweizer Bewilligungslogik.
MyStake
MyStake gehört zu den Marken mit einem breit aufgestellten Wettangebot über klassische Sportarten und Casino. Schweizer Bewilligung: keine. Die Marke erscheint in der Diskussion um ausländische Wettanbieter, die Schweizer Spielende über das Internet erreichen. Konsequenz wie bei allen anderen ausländischen Anbietern: keine Sperrregister-Anbindung, kantonale Besteuerung von Gewinnen, kein Schweizer Schutz.
WirWetten
WirWetten ist eine österreichisch geprägte Marke, die auch in der Schweiz nicht zugelassen ist. Die Marke taucht in der Gespa-Sperrliste auf – Schweizer Internetzugänge, die DNS-Sperren respektieren, erreichen die Domain nicht. Wer die Sperre umgeht, spielt ohne Schweizer Aufsicht.
Donbet
Donbet ist eine ausländische Marke mit Fokus auf Krypto-Zahlungen und breitem Sportwettenangebot. Wie alle hier aufgeführten Marken ohne Schweizer Bewilligung gilt: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Schutz, kantonale Steuerpraxis für Gewinne – etwa die volle Besteuerung im Kanton Thurgau auch kleiner Beträge.
1xBet
1xBet gehört zu den bekannteren ausländischen Wettanbietern, mit umfangreichem Wettprogramm und starker Online-Präsenz. Aus Schweizer Sicht: ohne Bewilligung. Die Marke kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, was den Zugang über Schweizer Provider-IPs blockiert. Wer 1xBet nutzt, verlässt die Schweizer Regulierungslogik.
BetOnRed
BetOnRed ist eine vergleichsweise junge Marke, ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Die Logik, die für alle hier genannten ausländischen Anbieter gilt, greift: kein Verbraucherschutz nach Schweizer Recht, kein Sperrregister, keine Sperrung gegen Minderjährige, kantonale Steuerpraxis.
Was für die acht ausländischen Marken bleibt, ist eine nüchterne Feststellung: Sie alle bewegen sich ausserhalb des Schweizer Bewilligungsregimes, ihr Zugang kann blockiert sein, ihre Gewinne werden kantonal anders besteuert, ihr Schutz entfällt.
Was die Schweizer Regeln konkret bedeuten: Limiten, Sperren, Fristen
Die Schweizer Bewilligung gibt den Rahmen vor, die Anbieter füllen ihn mit konkreten Werten. Wer sich bei Sporttip oder Jouez Sport anmeldet, durchläuft eine bestimmte Abfolge, und jede Stufe hat eine andere Funktion.
Verlustlimiten setzen. Vor dem ersten Tipp werden drei Werte definiert: maximierter Nettoverlust pro Kalendertag, pro 7-Tage-Periode, pro 30-Tage-Periode. Senkungen werden sofort wirksam – das ist Artikel 87 Absatz 4 VGS, und so wenden es beide Anbieter an. Erhöhungen brauchen bei Swisslos 72 Stunden, bei der Loterie Romande ebenfalls. Diese Asymmetrie ist gewollt: Wer weniger riskieren will, kann es sofort tun. Wer mehr riskieren will, soll Zeit haben, den Entschluss zu prüfen.
Einzahlungslimit optional. Eine freiwillige Einzahlungslimite über 30 Tage lässt sich zusätzlich setzen. Swisslos spricht von einer «Wallet-Limite». Die Loterie Romande formuliert die Einzahlungsgrenze ebenfalls für 30 Tage. Wer diese setzt, kontrolliert, wie viel Geld überhaupt in den Wettenkreislauf fliesst.
Spielpause oder Spielsperre. Wer eine Pause braucht, kann das Konto produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – eine Spielsperre, die vor Fristablauf nicht aufgehoben werden kann. Wer sich für eine kürzere Auszeit entscheidet, nutzt den vorübergehenden Spielausstieg nach Artikel 89 VGS, der für einen selbst gewählten Zeitraum von bis zu sechs Monaten gilt – wahlweise für einzelne Spielkategorien oder das gesamte Konto.
Identitätsprüfung. Minderjährige sind ausgeschlossen, das ist Artikel 72 BGS. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Die Identitätsprüfung läuft beim Ausweis-Upload automatisiert, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer schon gesperrt ist, kann sich nicht neu registrieren.
Das klingt formal. Es ist auch formal. Aber es ist die einzige Architektur, die der Schweizer Gesetzgeber für den Online-Bereich vorsieht. Wer ohne sie wettet, baut sich seine eigenen Regeln – und im Streitfall gilt das Recht des Landes, in dem der Anbieter sitzt.
Die Berechnung: Was kostet eine Wette ohne Limit im Schnitt?
Ein Beispiel hilft, die Grössenordnung zu fassen. Wer monatlich CHF 1’000 an Einsatz wettet, verteilt auf Wetten zu durchschnittlich 1.90 / 1.90, gibt diesen Betrag vollständig in den Markt. Auf einer Zweiwege-Wette mit beiden Quoten bei 1.90 liegt die Auszahlungsquote – der Anteil, den der Markt langfristig an die Spielenden zurückgibt – bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), das sind etwa 95 %. Die Marge, also der Anteil, den der Markt einbehält, liegt bei rund 5 %.
Bei einem Umsatz von CHF 1’000 entspricht das einem statistisch erwarteten Verlust von etwa CHF 50 pro Monat. Das ist keine Vorhersage über einen einzelnen Wettschein; es ist ein Mittelwert über viele Wetten. Wer mit einem kleineren Budget startet, gibt weniger aus – die Marge bleibt aber dieselbe. Wer monatlich CHF 200 setzt, verliert im Mittel rund CHF 10. Wer monatlich CHF 5’000 setzt, etwa CHF 250.
Die Berechnung zeigt, was «kein Limit» in Euro und Rappen heisst. Es heisst nicht, dass man nichts verliert. Es heisst, dass niemand die Hand auf die Bremse legt, wenn das eigene Limit erreicht ist. Im Schnitt zahlt jeder Spielende die Marge, das sind bei einer Zweiwege-Wette mit Quoten von 1.90 / 1.90 rund 5 % des Einsatzes. Über ein Jahr mit monatlich CHF 1’000 Einsatz summiert sich das auf etwa CHF 600 an erwartetem Verlust – ohne dass die Spielenden dafür Gegenleistung erhalten, ausser einer durchschnittlich 95-prozentigen Rückzahlung ihrer Einsätze.
Die einzelne Wette kann alles oder nichts zurückbringen. Die Mathematik über viele Wetten ist eindeutig: Ohne Limit fehlt nur eine Schicht, die Auszahlungsquote bleibt gleich. Was teurer wird, ist nicht die Wette, sondern das eigene Verhalten ohne die eingebaute Bremse.
Wer profitiert von welcher Architektur?
Wenig setzende Spielende. Für jemanden, der mit kleinen Einsätzen spielt, ist die Swisslos-Architektur mit Mindesteinsatz CHF 1 besonders zugänglich. Die Verlustlimiten, die er oder sie selbst setzt, sind die einzige relevante Bremse. Wer diese ernst nimmt, findet hier ein reguliertes Angebot mit klaren Regeln und allenfalls einer Lotterie-typischen Gewinnauszahlung.
Höhere Einsätze suchende Spielende. Systemwetten bis CHF 10’000 pro Wette bei Swisslos sind die höchste Einzelwette in der Schweizer Bewilligung. Wer die höheren Limits ausreizen will, landet bei Swisslos – bei gleichzeitig strenger Verlustlimit-Logik, die nicht alleine durch den Einsatz gesteuert wird.
Westschweizer Spielende. In Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis ist die Loterie Romande die einzige Schweizer Anlaufstelle. Wer dort wohnt, ist an deren Höchstgewinn von CHF 300’000 pro Wette gebunden. Ausweichen auf Swisslos geht nur, wenn der Wohnsitz im Vertragsgebiet von Swisslos liegt.
Spielende mit hohen Gewinnen aus ausländischen Wetten. Wer aus einer ausländischen Plattform Gewinne bezieht, sollte die kantonale Steuerpraxis prüfen. Im Kanton Thurgau etwa sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag steuerbar – bereits kleine Beträge müssen in der Steuererklärung deklariert werden.
Wer bewusst auf Schweizer Schutz verzichten will. Wer trotz der Risiken auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte verstehen, dass dort weder die Spielsuchtfrüherkennung noch die Sperre gegen Minderjährige noch das Schweizer Sperrregister greift. Die Sperrregister-Anbindung fehlt. Wer sich bei Swisslos selbst sperrt und parallel bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat sich nur halb gesperrt.
Was der Gesetzgeber vorsieht: Die Grundregeln auf einen Blick
Die Geldspielverordnung (VGS, SR 935.511) bildet das Fundament für den Online-Bereich. Eine Online-Veranstalterin muss von der Spielerin oder dem Spieler ab Kontoeröffnung die Festlegung von Höchstwerten für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wird unmittelbar wirksam, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden – beide Schweizer Anbieter haben intern auf 72 Stunden verlängert. Ein Mittel für einen vorübergehenden Spielausstieg für höchstens sechs Monate ist Pflicht, wahlweise pro Spielkategorie oder für alle Spiele.
Bei Grossspielen mit geringem Gefährdungspotenzial darf die Veranstalterin darauf verzichten, die Festlegung von Höchstwerten zu verlangen – sie muss aber jederzeit die Möglichkeit dazu bieten (Art. 87 Abs. 3 VGS). Das gilt insbesondere für Lotterien, weniger für Sportwetten, bei denen die Veranstalterin die Festlegung erzwingt. Ab Kontoeröffnung hat die Spielerin Einsicht in Einsätze, Gewinne und Nettoergebnis.
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) regelt die Bewilligung: Sportwetten sind ein Grossspiel. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar (Art. 130 BGS) – der Spielende wird nicht bestraft, aber seine Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Boni, Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der zuständigen Vollzugsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). Darlehen oder Vorschüsse an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Gewinne und Saldi werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im Schweizer Bewilligungsrahmen nicht.
Häufige Fragen
Welche Limiten müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme gesetzt werden, und wie hoch ist die Obergrenze?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip verlangt Swisslos die Festlegung von drei Verlustlimiten – für einen Kalendertag, für 7 Tage und für 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.
Wie schnell wirkt eine Senkung der Limiten, und wie lange dauert eine Erhöhung bei Swisslos?
Eine Senkung der Verlustlimiten wird bei Swisslos sofort wirksam. Eine Erhöhung greift frühestens nach 72 Stunden. Das gilt für Verlust- und Einzahlungslimiten gleichermassen. Wer aus einer Verlustphase heraus höhere Einsätze riskieren will, wird durch diese Wartezeit ausgebremst.
Gibt es eine staatlich festgelegte Obergrenze für Einzahlungen, oder gelten nur eigene Limiten und die Wallet-Grenzen der Veranstalter?
Die Schweiz kennt keine gesetzliche Obergrenze für Einzahlungen. Die obere Schicht bilden die selbst gesetzten Verlustlimiten und die operativen Wallet-Limiten der Veranstalter. Bei Swisslos liegt das Wallet-Limit bei CHF 10’000 alle 30 Tage, das maximale Wallet-Guthaben bei CHF 9’999. Bei der Loterie Romande sind es ebenfalls CHF 10’000 innert 30 Tagen.
Was geht verloren, wenn ein ausländischer Anbieter ohne Limit und ohne Schweizer Bewilligung genutzt wird?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an die Geldspielverordnung gebunden, nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und steht nicht unter Aufsicht der Gespa. Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Zudem behandeln einzelne Kantone Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag als steuerbares Einkommen.
Wie hoch sind die Einsatzlimiten pro Wette bei Sporttip, und kann Swisslos diese ändern?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000 und für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann diese Einsatzlimiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Was ist ein vorübergehender Spielausstieg von höchstens sechs Monaten, und wie unterscheidet er sich von der Spielsperre?
Der vorübergehende Spielausstieg (Art. 89 VGS) ist eine selbst gewählte Pause für maximal sechs Monate, wahlweise pro Spielkategorie oder für alle Spiele. Die Spielsperre (Art. 80 ff. BGS) ist eine weitergehende Massnahme: Sie wird im zentralen Sperrregister eingetragen, gilt auch für Casinos und Liechtenstein und ist vor Ablauf der Mindestfrist nicht aufhebbar. Wer nur eine kurze Pause braucht, nutzt den vorübergehenden Spielausstieg; wer sich umfassender schützen will, wählt die Spielsperre.
Erstellt von der Redaktion von „Wettgewinneinfo”.
