Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und wer nicht

Updated Oktober 2026
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Stand: 20 Oktober 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungs- und Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande sowie das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).

Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Schweiz erlaubt Sportwetten als Grossspiel nur zwei Veranstaltern: Swisslos und Loterie Romande. Beide sind Lotteriegesellschaften mit Sitz in der Schweiz. Wer Begriffe wie «Wettanbieter ohne Limit», «Wettanbieter mit Bitcoin» oder «anonyme Auszahlung» sucht, sucht nach Angeboten, die das Geldspielgesetz (BGS) ausdrücklich verbietet. Dieser Artikel erläutert, wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf, welchen Schutz die staatliche Bewilligung bietet und was mit den Spieleinsätzen geschieht.

Inhaltsverzeichnis
  1. Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung voraussetzt
  2. Krypto und Anonymität: warum die Suche ins Leere läuft
  3. Bonus und Gratiswette: warum das Angebot eng bleibt
  4. Einzahlung und Auszahlung: was wirklich zählt
  5. Mobile Nutzung: App versus mobile Seite
  6. Livewetten und Cash-Out: was Schweizer Anbieter dürfen
  7. Wettarten und Quoten: was die Marge verrät
  8. Sportarten und Wettbewerbe: die geschlossene Liste
  9. Neue Anbieter: warum die Liste klein bleibt
  10. Die zwei Veranstalter im Vergleich
  11. Marktkontext: Warum die Auswahl so klein ist
  12. Operateure im Profil
  13. Schweizer Wettmarkt im Überblick
  14. Rechtlicher Rahmen: BGS, Gespa, Sperrliste
  15. Häufige Fragen

Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung voraussetzt

Die beiden zugelassenen Veranstalter sind mehr als Buchmacher. Sie sind Teil eines Schutzrahmens, den das Geldspielgesetz (BGS) und dessen Verordnung (VGS) vorgeben – und an dem jeder ausländische Anbieter, der in der Schweiz wirbt, schlicht vorbeiläuft.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Identität, Alter und ein Konto pro Person

Wer bei Swisslos online mitmacht, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben und sich einmalig registrieren. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto pro Person, ohne Ausnahme. Wer bei Sporttip auf ein Ereignis wettet, an dem er selbst als Wettkämpfer teilnimmt, ist ausgeschlossen – die Regel steht in den Spielregeln, nicht in einem Kleingedruckten am Fuss der Seite.

Verlustlimiten: vom Spieler selbst gesetzt

Der Bund schreibt vor, dass Spieler Verlustlimiten für einen Tag, eine Woche und einen Monat setzen müssen – nicht der Staat, der Spieler. Bei Swisslos ist die Obergrenze CHF 9’999 je Periode; wer unter 21 ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Karenzzeit steht in den Bedingungen, das Gesetz schreibt 24 Stunden vor, also schärft Swisslos die Frist selbst nach. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Eine gesetzliche fixe Einsatzobergrenze wie in anderen Märkten existiert nicht; wer mit kleinerem Budget spielt, setzt die Limite selbst.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Spielsperre mit Registerwirkung

Wer sich selbst sperrt, sperrt sich nicht nur bei Swisslos. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen – sie gilt für Casinos, für Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Eine produktbezogene Online-Sperre bei Swisslos dauert zwischen 1 und 180 Tagen und lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben. Wer sich freiwillig sperrt, hat nach drei Monaten erst die Möglichkeit, die Sperre mit einer Fachstelle wieder zu lösen – das ist der Punkt, an dem Spieler ansetzen, bevor sie sich selbst ganz aussperren.

Wer sich testet, ist kein Kunde

Die Gespa führt jährlich Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Im Jahr 2025 wurde in 47,5 % von 200 Versuchen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz: Es zeigt, dass der Schutz am Tresen weniger hält als die Spielregeln auf dem Papier. Wer online spielt, hat den strengeren Weg gewählt – das ist die Stelle, an der die Schweizer Bewilligung wirklich greift, der Verkaufsstellenweg eher weniger.

Krypto und Anonymität: warum die Suche ins Leere läuft

Wer nach «Bitcoin Wettanbieter», «Krypto Wettanbieter» oder «anonyme Auszahlung» sucht, sucht nach einer Funktion, die das Geldspielgesetz nicht vorsieht und in der Schweiz nicht zulässig ist.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Gewinne und Restguthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen des Spielkonto-Inhabers lautet – das steht in Art. 50 Abs. 2 VGS. Eine Auszahlung in Bitcoin, Ethereum oder Stablecoins ist im zugelassenen Markt nicht vorgesehen, eine Auszahlung auf ein Konto eines Dritten ebenfalls nicht. Ein Wallet lässt sich nicht aufladen, eine IBAN im Ausland nicht bespielen. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Krypto einzahlt, hat die Schweiz verlassen – regulatorisch, nicht geografisch.

Ausländische Lizenzen gelten hier nicht

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland verleiht in der Schweiz kein Recht, Sportwetten zu veranstalten. Art. 4 BGS stellt klar: Eine ausländische Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» – und damit für den umgekehrten Fall ebenso wenig. Wer dort spielt, ist nicht kriminell, aber auch nicht geschützt: kein Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Beschwerdestelle, keine Garantie, dass der Anbieter das Spielguthaben tatsächlich auszahlt, wenn es ernst wird.

Warum das mit dem Schutz zu tun hat

Die Abwesenheit einer Krypto-Auszahlung ist kein Beleg dafür, dass die Schweizer Anbieter modernitätsscheu wären. Sie ist die Folge davon, dass das Geld an einen namentlich bekannten Empfänger geht und dass genau dieser Empfänger sich gegen den Zugriff von Gläubigern, gegen Geldwäscherei und gegen das eigene mehrfache Spielen schützen lässt. Anonymität wäre hier ein Rückschritt, kein Fortschritt.

Bonus und Gratiswette: warum das Angebot eng bleibt

«Wettanbieter mit Bonus», «Wettanbieter Neukundenbonus», «Gratiswette Schweiz» – drei Suchbegriffe, die in einen Markt führen, der dafür wenig Spielraum lässt.

Gratisguthaben braucht eine Bewilligung pro Aktion

Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 erteilte die Gespa 24 solche Bewilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Bandbreite: weniger als drei Dutzend Aktionen im Jahr, beide Veranstalter zusammen. Ein dauerhaftes 100-%-Bonusprogramm, wie es im Ausland üblich ist, hat im Schweizer Markt keine Rechtsgrundlage.

Der Sporttip-Kombiboost ist kein Gratisguthaben

Wer vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50 oder höher kombiniert, erhält auf den Nettogewinn 5 % obendrauf – bei sieben Voraussagen 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Der Bonus ist eine prozentuale Aufwertung des Gewinns, keine Gutschrift aufs Konto und keine Rückerstattung des Einsatzes. Der Boost gilt nur online, ist pro Wettenden einmal nutzbar, und beim Cash-Out verfällt er. Wer die Mechanik als «Gratiswette» versteht, hat sie nicht gelesen: Es gibt kein risikofreies Los, nur eine Erhöhung im Erfolgsfall.

Quoten- und Profitboosts sind einzeln limitiert

Ein Quotenboost bei Sporttip erhöht die Quote einer Prematch-Einzelwette, ein Profitboost erhöht den Nettogewinn eines bestimmten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind auf den einzelnen Wettenden beschränkt, Einsatz und Erhöhung sind gedeckelt. Wer «die besten Quoten» sucht, sollte hier zuerst hinschauen – die Boosts sind eine Flanke, kein Bonus-Stapel.

Wie viel ein Bonus wirklich kostet

Ein 100-%-Bonus mit 10-fachem Umsatz auf Bonus und Deposit, 90 Tage gültig, Mindestquote 1.80 – das ist die Standardarchitektur im Ausland. Ein Schweizer Sporttip-Kombiboost ist das nicht. Wer die Probe aufs Exempel macht, rechnet: Bei vier Voraussagen à 1.60 (Gesamtquote 6.55) und einem Einsatz von CHF 10 beträgt der Nettogewinn vor Boost CHF 55.50, mit Boost 5 % also CHF 58.28 – ein marginaler Zugewinn. Die «Belohnung» ist also weniger ein Geschenk als eine Kommissionstreue.

Einzahlung und Auszahlung: was wirklich zählt

Eine Wette zu platzieren ist der einfache Teil. Was zwischen Klick und Bankkonto passiert, ist das, was die Marke wirklich von der Werbung unterscheidet.

Spielguthaben statt Brieftasche

Bei Swisslos heisst die Aufladung «Spielguthaben Wallet». Mindestbetrag CHF 20, Kauf nur, solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Gekauft wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. Mit PostFinance Pay lässt sich das Spielkonto direkt aus der PostFinance-App bestätigen – eine Funktion, die nicht jeder Schweizer Anbieter anbietet, hier aber selbstverständlich dazugehört.

Auszahlung mit eingebauter Warteschlange

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 gehen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto – innert 3 Arbeitstagen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist; sonst auf dem Postweg. Pro Jahr sind die ersten zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer mehrmals im Jahr klein auszahlt, dem kostet das Disziplin – wer einmal im Jahr den grossen Gewinn holt, dem nicht.

Warum eine «schnelle Auszahlung» relativ ist

Eine Auszahlung innert 5 bis 10 Arbeitstagen ist im Ausland Standard, im Inland kein Nachteil. Wer bei PayPal, Klarna oder paysafecard einzahlt, hat nicht automatisch denselben Weg zurück – Swisslos akzeptiert diese Marken nicht zwingend als Auszahlungsziel. Die Geschwindigkeit hängt von der Schnittstelle und von der Identitätsprüfung ab, nicht von einem Werbeversprechen.

Auszahlungsdisziplin am Verfalldatum

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, fallen an den Swisslos-Zweck zurück. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden – ein ehernes Format, das im Online-Zeitalter aus der Zeit gefallen wirkt und trotzdem gilt.

Mobile Nutzung: App versus mobile Seite

Wer «Wettanbieter App» oder «bester Wettanbieter App» sucht, sucht im Inland wieder nach einer kleinen Auswahl.

Was eine Schweizer Lotterie-App anders macht

Beide zugelassenen Veranstalter bieten ihre Produkte über das normale Web und über mobile Browser an. Eine eigene Sportwetten-App im eigentlichen Sinn ist nicht in jedem Fall nötig – wer ohnehin im Wallet eines Schweizer Lotteriebetreibers spielt, hat das Angebot direkt im Browser. Eine native App hat den Vorteil der Push-Benachrichtigung; im Inland konkurrieren die Plattformen weniger um Aufmerksamkeit als um Verfügbarkeit.

Limiten unterwegs anpassen

Wer unterwegs merkt, dass die eigene Limite zu hoch ist, kann sie direkt in den Kontoeinstellungen senken – mit sofortiger Wirkung. Das ist die Stelle, an der der Spielerschutz am Bildschirm sichtbar wird, nicht nur im Gesetz. Wer nur eine mobile Seite nutzt und nicht in die Wallet-Verwaltung geht, hat diesen Hebel nicht. App versus mobile Seite ist also weniger eine Geschmacksfrage als eine Bedienfrage.

Streaming und Statistik

Die Gespa-Liste enthält keine Live-Streaming-Pflicht. Swisslos zeigt Statistiken und Live-Stände im Wettprogramm; ein vollständiger Live-Stream ist nicht in jedem Markt verfügbar. Wer auf einen Livestream angewiesen ist, hat ein anderes Bedürfnis als ein klassischer Schweizer Wettkunde – und sucht in der Regel im Ausland, wo der Markt es hergibt.

Livewetten und Cash-Out: was Schweizer Anbieter dürfen

Livewetten sind im BGS nicht verboten. Cash-Out ist eine Funktion des Anbieters, keine gesetzliche Pflicht.

Cash-Out nur als voller Ausstieg

Bei Sporttip lässt sich eine Einzel-, Kombinations- oder Langzeitwette vor Spielbeginn oder live auscashen – aber nur vollständig, ohne Teilauszahlung. Eine ausgeführte Cash-Out-Wette lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg – die Differenz ist die Gebühr des Veranstalters, ohne dass sie so heisst.

Live-Wetten sind unabhängig vom Bild

Eine Wette gilt bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer später wettet, als das Ergebnis bereits feststeht, dem wird die Wette mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, also den Einsatz zurückgeben. Das ist keine Schikane, sondern eine Antwort auf das Live-Wetten-Umfeld, in dem Sekunden über Gültigkeit entscheiden.

Reguläre Spielzeit: nur 90 Minuten plus Nachspielzeit

Bei Fussball gilt die reguläre Spielzeit – 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Wer eine Wette auf «nächste Runde» setzt, ohne den Vermerk zu lesen, wettet auf etwas anderes als gedacht. Wer auf «nächstes Tor in der Verlängerung» wettet, hat den Vermerk gelesen.

Wettarten und Quoten: was die Marge verrät

Wer «Wettanbieter beste Quoten» oder «Quotenvergleich Wettanbieter» sucht, sucht nach einer Zahl, die nicht alle Anbieter gleich berechnen.

Was die Marge einer Quote bedeutet

Die Marge eines Marktes ist das, was der Veranstalter vom Einsatz einbehält. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit Quote 1.90 / 1.90 beträgt die Auszahlungsquote etwa 95,0 % – die Marge liegt bei 5,0 %. Eine normale Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.85 / 1.85 hat eine Auszahlungsquote von rund 92,5 %, entsprechend einer Marge von 7,5 %. Bei Quoten 1.91 / 1.91 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,5 %, die Marge entsprechend bei 4,5 %. Wer die reziproken Quoten addiert (1/Quote1 + 1/Quote2), nähert sich der Auszahlungsquote: näher an 100 % ist eine bessere Quote für den Spieler.

Wie Schweizer Anbieter die Marge setzen

Eine Lotteriegesellschaft setzt die Quoten nicht im freien Wettbewerb mit zwanzig anderen Anbietern – sie hat ein abgegrenztes Vertragsgebiet und keine Konkurrenz. Die Quoten liegen in der Regel näher am Marktmittel als bei kleinen ausländischen Buchmachern, weil sie nicht durch Werbeschleudern finanziert werden. Wer die Vergleichstabelle bei einem unabhängigen Quotenvergleich öffnet, sieht die Schweizer Anbieter meist im Mittelfeld: nicht am oberen Rand, aber auch nicht am unteren.

Kombinationen und Systemwetten

Bei einer Kombinationswette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – ein Detail, das bei kleinen Einsätzen wenig, bei grossen ein paar Rappen ausmacht. Eine Systemwette kann bei Sporttip bis zu CHF 10’000 Einsatz tragen, eine Einzel- oder Kombiwette bis CHF 1’000. Wer mit höherem Einsatz spielt, sortiert sich selbst in die Systemwette.

Abhängige Ereignisse nur im Bet Builder

Voneinander abhängige Voraussagen derselben Sportveranstaltung kombiniert Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion. Wer durch einen Bedienfehler versehentlich zwei abhängige Tipps ohne diese Funktion kombiniert, dem kann die ganze Kombination für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden – ohne Gewinn, ohne Verlust, einfach Storno. Das ist weniger grosszügig, als es klingt: Wer auf eine Vierer-Kombi mit drei starken Beinen spekuliert hat, fällt auf die Einzelwette zurück.

Wettausgang, wenn das Spiel verschoben wird

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach ursprünglichem Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00 – sie verschwindet also aus der Multiplikation, ohne den Rest zu entwerten. Eine Sechser-Kombi wird in diesem Fall zur Fünfer-Kombi, der Gewinn sinkt entsprechend.

Wieviel eine Wette kostet: Eine einfache Rechnung

Wer ein illustratives monatliches Budget von CHF 1’000 hat und es auf einer angenommenen Zwei-Wege-Wette zu Quote 1.90 / 1.90 einmal setzt, spielt einen Markt, dessen Auszahlungsquote rechnerisch über 100 % liegt – der Anbieter also effektiv einen Teil des Einsatzes zurückgibt, statt etwas zu nehmen. Über den Monat hinweg liegt die zu erwartende Auszahlung je nach Trefferquote sehr nahe am Einsatz, der ökonomische Mittelwert entspricht bei einer fairen Zwei-Wege-Wette mit symmetrischer Quote dem Einsatz selbst, der Wert schwankt mit dem tatsächlichen Ergebnis. Wichtig ist hier die Bandbreite: Ohne Treffer ist der Einsatz weg, bei einem Treffer wird er – je nach Ausgang – mit dem Faktor 1.90 multiplikativ ausgeschüttet. Wer diese Rechnung vor jeder Wette macht, weiss, dass die Wette kein Sparbuch ist.

Sportarten und Wettbewerbe: die geschlossene Liste

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten ausserhalb dieser Liste darf kein Veranstalter annehmen.

Was nicht auf der Liste steht

Die Gespa-Liste vom 10.09.2026 enthält keinen Esports-Bereich. Wetten auf Electronic Gaming Events sind im bewilligten Markt nicht vorgesehen – wer dort wetten will, ist ausnahmslos auf ausländische Anbieter angewiesen. Auch Ecken- oder Kartenmärkte sind auf der Liste nicht abgebildet; die handelsüblichen Asian-Handicap- und Over/Under-Tiefe-Märkte finden sich nur bei ausländischen Anbietern. Eine Sportwette auf Wetter, Politik oder TV-Shows ist im BGS nicht erlaubt.

Frauenwettbewerbe nur, wenn gelistet

Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann wettbar, wenn sie auf der Liste stehen. Eine Wette auf das Finalturnier eines Frauen-Turniers, dessen Halbfinale nicht gelistet ist, ist keine Wette – die Annahme wird verweigert. Die Liste ist kein laufendes Programm, sondern eine Bewilligungsgrundlage: Sie entscheidet, was angeboten werden darf, und entscheidet damit auch, was nicht.

Live-Wetten auf gelistete Ereignisse

Live-Wetten sind möglich, sofern das Ereignis auf der Liste steht. Die Gespa schreibt keine Beschränkung bestimmter Live-Märkte vor; was bleibt, ist die Schnittstellenentscheidung des Veranstalters. Ein Operator kann also durchaus auf ein bestimmtes Live-Event nur die 1X2-Wette anbieten, ohne jede Toranzahl-Variante. Wer auf eine Live-Variante setzt, die im Wettprogramm erscheint, spielt im Regelsystem; wer auf eine vermutete, aber fehlende Variante klickt, spielt nicht.

UFC, Tennis, Futsal

UFC, Tennis und Futsal sind Sportarten, die je nach Marktlage eines ausländischen Anbieters verschiedene Märkte tragen. Im Schweizer Markt sind sie Wettbewerbe innerhalb der Liste – genau wie Fussball. Die Sportart entscheidet nicht über die Marktverfügbarkeit, sondern die Listung der Veranstaltung.

Neue Anbieter: warum die Liste klein bleibt

Wer «neue Wettanbieter Schweiz» oder «neue Wettanbieter 2026» sucht, sucht nach einer Bewegung, die das BGS nicht vorsieht.

Keine zusätzliche Bewilligung in Sicht

Die Kantone haben in der IKV 2020 die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine dritte Veranstalterbewilligung ist im aktuellen Recht nicht vorgesehen – sie müsste von der Konkordatsversammlung beschlossen werden, nicht von einem Anbieter beantragt. Neue Schweizer Marken sind also nicht in Vorbereitung; «neu» in der Wahrnehmung meint in der Regel einen neuen Marktauftritt eines bestehenden Anbieters, eine neue Wettart oder eine neue Kooperation.

Was hinter «neuen Wettanbietern» tatsächlich steht

Wer im Inland «neue Wettanbieter» sieht, sieht in aller Regel eine ausländische Marke, die mit Werbung in den Schweizer Markt drückt – mit einem Lizenzlogo aus Curaçao, mit Krypto-Einzahlung, mit «ohne Limit»-Versprechen. Diese Anbieter durchlaufen keine Schweizer Bewilligungsprüfung und haben keine Veranstalterbewilligung. Sie können in der Schweiz funktionieren, bis die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt; dann blockieren Schweizer Telekommunikationsanbieter den Zugang per DNS – in der Regel innert Stunden, wie die Gespa am Beispiel Interwetten, Bet-at-Home und bet365 gezeigt hat.

Wer auf eine neue Schweizer Marke wartet, wartet auf eine Gesetzesänderung

Wer wirklich eine Bewilligung als dritter Veranstalter will, müsste das Konkordat ändern. Die Diskussion darüber findet in der Konkordatsversammlung statt, nicht in der Werbung eines Sportwettenanbieters. Bis dahin bleibt das Bild, das eine Suchanfrage «neue Wettanbieter Schweiz» erzeugt, ein Bild von Domains, die in einem anderen Rechtsrahmen lizenziert sind.

Die zwei Veranstalter im Vergleich

Die nachfolgende Tabelle ordnet beide zugelassenen Schweizer Sportwetten-Veranstalter nach den Kriterien, die im Alltag entscheidend sind: Bewilligungsstatus, verantwortliche Organisation und der Markenname, unter dem die Wetten laufen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter und Produkt
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter unter dem BGS (SR 935.51) – Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel), Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel-Veranstalter unter dem BGS (SR 935.51) – Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Anbieter nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Anbieter nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden
Rollbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Anbieter nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden
FortuneJack Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Anbieter nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden
DirectionBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Anbieter nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden
Playzilla Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Anbieter nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden
Betovo Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Anbieter nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden
Boomerang Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Anbieter nicht ausgewiesen, ohne Bedeutung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden

Beide zugelassenen Anbieter teilen das rechtliche Dach; sie unterscheiden sich geografisch. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in Genf wohnt und bei Swisslos ein Konto eröffnet, kommt nicht weit: Der Antrag erfordert Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Die Lotterie Romande gibt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne an und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden.

Marktkontext: Warum die Auswahl so klein ist

Im Ausland zählen Wettanbieter-Listen zehn, fünfzehn oder mehr Marken. In der Schweiz sind es zwei – und der Rest sind keine Schweizer Anbieter. Das hat Gründe, die im Konkordat und nicht in der Geschäftsstrategie liegen.

Das Konkordat bestimmt die Zahl

Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) ist der Ort, an dem die Kantone festgelegt haben, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Diese Festlegung ist keine Übergangsregelung; sie ist eine bewusste Begrenzung, mit dem Argument, dass die Gewinne beider Organisationen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen fliessen – 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl, 50 % nach Spieleinsätzen. Eine dritte Bewilligung hiesse, diesen Verteilmechanismus neu zu verhandeln.

Warum der Spieler die Auswahl spürt

Wer mehrere Marken gewohnt ist, gewöhnt sich an verschiedene Bonusmodelle, an Quotenboosts, an Spezialmärkte. In der Schweiz fehlt diese Vielfalt – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil der Markt nicht geöffnet ist. Was bleibt, ist eine kleinere, dafür homogen regulierte Auswahl, in der die Konkurrenz innerhalb des Vertragsgebiets zwischen Online-Angebot und Verkaufsstellen stattfindet.

Werbung als Regelungsinstrument

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist eine Busse bis CHF 500’000 wert – Art. 74 Abs. 3 BGS, Art. 131 BGS. Aus diesem Grund fehlt im Schweizer Onlinemarkt die Werbedichte ausländischer Anbieter, die im DACH-Raum sonst üblich ist. Das Ergebnis ist nicht ein «unattraktiverer» Markt, sondern einer, der nicht über Werbeausgaben finanziert wird. Wer den Preis dafür zahlt, ist der Anbieter im Ausland, nicht der Kunde in der Schweiz.

Der Bruttospielertrag als Indikator

Swisslos hat 2025 CHF 169 Mio. aus Sportwetten eingenommen – ein Rückgang von 7,0 % gegenüber 2024, der erste seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Swisslos selbst führt das auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Der Markt schrumpft also nicht, weil Spieler abwandern, sondern weil der Schutzrahmen enger wird. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten – 2025 waren das CHF 3’863’790.

Operateure im Profil

Was hier steht, ist die nüchterne Einordnung jedes Anbieters, der im Schweizer Suchbild vorkommt – der zugelassenen und der nicht zugelassenen. Beide Gruppen werden genannt, weil eine Suche nach «legale Wettanbieter Schweiz» genau auf diese Namen trifft. Beide werden beschrieben, nicht beworben.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist einer der beiden Grossspiel-Veranstalter mit Schweizer Bewilligung – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Sitz des Veranstalters ist Basel. Sporttip ist das Produkt, unter dem die Sportwetten laufen, und das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen – mit Identitätsprüfung, Verlustlimiten und Zugriff auf das schweizweite Spielsperren-Register.

Die Plattform ist nicht der Ort, an dem man auf der Suche nach Spezialmärkten landet. Ecken, Karten oder Esports führt Swisslos nicht; das liegt an der Liste der Gespa, die diese Wettarten nicht vorsieht. Wer Ecken wetten will, hat bei Sporttip schlicht keine Möglichkeit. Was Swisslos liefert, ist ein vollständig reguliertes Hauptprogramm mit Einzel-, Kombi- und Systemwetten, mit Cash-Out (nur vollständig, ohne Teilauszahlung, nicht garantiert für jeden Markt), mit dem Kombiboost und mit Quoten- und Profitboosts. Die Höchsteinsätze sind eng: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Wer ein höheres Volumen sucht, sortiert sich nicht nach oben, sondern nach ausländischen Anbietern – und akzeptiert damit den Verlust des Schutzes.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist der zweite Grossspiel-Veranstalter mit Schweizer Bewilligung – Sitz Lausanne, Avenue de Provence 14. Jouez Sport ist das Produkt, das Vertragsgebiet die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer dort wohnt und ein Online-Konto will, durchläuft denselben Identitäts- und Limitenprozess wie bei Swisslos – die gesetzlichen Anforderungen sind für beide Veranstalter identisch, weil sie aus dem BGS und der VGS kommen, nicht aus dem Marketing. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende – eine physische Dichte, die im Online-Wettmarkt selten geworden ist.

Jouez Sport bedient dieselbe geschlossene Liste von Sportarten, Wettbewerben und Wettarten wie Sporttip. Wer im Welschland wohnt und nach Wetten sucht, ist hier richtig – die Marke und die Verkaufsstellen sind francophone, die Spielregeln und der Schutzrahmen sind identisch zu denen auf der anderen Seite der Sprachgrenze. Wer nach «Wettanbieter für die Romandie» sucht, kommt hier an. Wer nach Spezialmärkten jenseits der Gespa-Liste sucht, ebenfalls nicht.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa, HighFlyBet, Rollbit, FortuneJack, DirectionBet, Playzilla, Betovo und Boomerang Bet haben eines gemeinsam: Sie sind keine Schweizer Veranstalter und haben in der Schweiz keine Bewilligung zum Anbieten von Sportwetten. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Die Gespa führt eine Sperrliste, auf der Domains ausländischer Anbieter stehen – mit Stand Ende 2025 waren es 671 Domains, blockiert per DNS durch Schweizer Telekomanbieter. Wer dort spielt, riskiert, dass die Sperrung wirksam wird, sobald die Domain auf die Liste kommt – und das kann laut Gespa innerhalb von Stunden gehen. Eine Domain kann ersetzt werden, die Praxis des «Domain-Hopping» ist bekannt; wer trotzdem spielt, verlässt den Schweizer Schutzraum. Das ist nicht zwingend ein Problem, solange der Anbieter im Ernstfall auszahlt – aber es ist auch keine Garantie, weil die Aufsicht in der Schweiz fehlt und im Ausland andere Regeln gelten.

Die Sperrliste ist hier kein Detail: Werbung für nicht bewilligte Sportwetten ist in der Schweiz mit einer Busse bis CHF 500’000 belegt – Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS. Die Spieler selbst sind nicht kriminell, aber ihre Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Wer auf einen Geldtransfer mit Krypto angewiesen ist, ist hier – der Krypto-Weg ist in der Schweiz nicht reguliert, die Auszahlung muss aber zwingend auf ein Konto auf den eigenen Namen gehen. Das ist die zentrale Sperre: Wer Krypto will, hat den Schweizer Markt verlassen – und nimmt die Schutzlücke in Kauf.

Welcher Veranstalter für welchen Leser

Für Spieler im Deutschschweizer Vertragsgebiet und im Tessin ist Swisslos Sporttip die Plattform. Für Spieler in der Romandie ist es Loterie Romande Jouez Sport. Beide sind reguliert, beide haben die gleichen Schutzmechanismen, beide teilen die geschlossene Gespa-Liste. Der Unterschied zwischen den beiden ist im Wesentlichen die Sprache und die Verkaufsstellendichte: Wer persönlich in einer Filiale spielen will, hat in Lausanne mehr Auswahl als in Chur. Wer Online spielt, hat in beiden Fällen das gleiche Programm – nur auf Deutsch oder auf Französisch.

Wer eine Plattform mit Spezialmärkten, Bonusaktionen oder Krypto-Auszahlung sucht, ist bei keinem der beiden richtig. Diese Eigenschaften sind im Schweizer Markt rechtlich nicht vorgesehen – sie zu suchen heisst, den Markt zu verlassen. Die Frage ist weniger, welcher Schweizer Anbieter besser ist, sondern ob der Schweizer Markt zur eigenen Wettgewohnheit passt. Für die meisten klassischen Wettkunden passt er; für Kunden, die Eckenmärkte, Esports oder anonyme Auszahlungen gewohnt sind, passt er nicht.

Schweizer Wettmarkt im Überblick

Wer «die besten Wettanbieter» oder «die besten Schweizer Wettanbieter» sucht, hat eine Frage, die der Markt nicht in der üblichen Form beantwortet.

Wie viele Anbieter es tatsächlich gibt

In der Schweiz: zwei Veranstalter, beide mit Grossspiel-Bewilligung nach BGS. Im Ausland: hunderte, je nach Rechtsraum. Beide Zahlen stimmen – sie liegen in unterschiedlichen Rechtsräumen. Wer «Anbieter» zählt, zählt ohne Schweizer Konkordat immer ein Mehrfaches, weil die Schweiz eben nicht zu den Märkten gehört, in denen internationale Bookies frei operieren.

Warum eine Liste der «besten Wettanbieter» ins Leere läuft

Der Vergleich der zugelassenen Anbieter zeigt, dass ihre Angebote in der Schweiz gesetzlich auf zwei Veranstalter begrenzt sind. Eine Erweiterung um ausländische Plattformen wäre irreführend, da diese in der Schweiz nicht zugelassen sind. Wer nach «Wettanbieter Schweiz» sucht, stösst daher oft auf Werbung für Plattformen ohne Schweizer Bewilligung – die Aufsicht stoppt sie nicht immer, bevor sie geschaltet ist.

Warum die Konkurrenz im Inland nicht über Boni läuft

Wer in der Schweiz wettet, ist selten mit Bonus- und Quoten-Vergleichen unterwegs, sondern mit dem Wettprogramm, der Bedienung, dem Cash-Out-Verhalten. Die Plattformen sind klein, die Auswahl ist eng, die Vergleichbarkeit ist hoch – ein Vorteil, den die Mehrheit der Spielerinnen und Spieler nicht zu schätzen weiss, weil er im Ausland fehlt.

Rechtlicher Rahmen: BGS, Gespa, Sperrliste

Die folgenden Punkte beschreiben das, was jeder Spieler in der Schweiz wissen sollte, bevor er einen Veranstalter nutzt. Es sind die Gerüstteile des Systems.

Das Geldspielgesetz als Ausgangspunkt

Das BGS (SR 935.51) ist seit 1. Januar 2019 in Kraft. Sportwetten sind Grossspiele (Art. 3 lit. c und e) und brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25). Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4). Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Was beworben werden darf – und was nicht

Werbung darf nicht irreführend sein, nicht auf Minderjährige zielen, nicht auf gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 belegt (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Das ist eine Norm, die sich an Werbetreibende richtet, nicht an Spieler – sie hat aber zur Folge, dass ausländische Anbieter im Inland kaum werblich sichtbar sind und dass die Werbedichte, die im DACH-Raum üblich ist, hier nicht stattfindet. Die Folge ist weniger Werbedruck, nicht weniger Angebot.

Steuern auf Gewinne

Gewinne aus bewilligten Grossspielen in der Schweiz sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Der Bund setzt die Freigrenze auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 (2025: CHF 1’070’400). Über dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; der Spieler holt sie sich über die Steuererklärung zurück. Die kantonalen Freigrenzen sind unterschiedlich – wer im Thurgau spielt, zahlt auf Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag Einkommenssteuer, in anderen Kantonen ist die Praxis anders. Wer typisch wettet, gewinnt unter dem Freibetrag – Steuer fällt dann keine an. Das ist die Standardlage.

Straffreiheit für Spieler

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist nicht strafbar. Das hat das Bundesgericht in mehreren Fällen bestätigt. Wer haftet, ist der Anbieter – nicht der Spieler. Einsätze und Gewinne können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, weil das aus Sicht der Schweizer Behörden eine Straftat gegen das BGS untermauert. Wer dort spielt, nimmt dieses Risiko bewusst in Kauf.

Wer das Recht bricht, haftet – und wer es umsetzt, ist nicht der Spieler

Die Sanktionen unter dem BGS zielen auf Anbieter und Werbetreibende, nicht auf Spieler. Eine Sperrliste ist kein Spielerverbot, sondern eine Marktsperre. Wer dort spielt, wo die Domain blockiert ist, umgeht die Sperre mit technischen Mitteln – das ist kein Vergehen, es ist eine Praxis, die im Ausland zur Anbieter-Straftat gehört, nicht zur Spieler-Straftat.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz sind nur zwei Veranstalter zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide halten eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und stehen unter Aufsicht der Gespa. Wer dort wettet, spielt im regulierten Markt mit Spielsperre, Verlustlimiten und Schweizer Auszahlungspflicht auf das eigene Konto.

Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?

Genau zwei: Swisslos Sporttip für AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande Jouez Sport für FR, GE, JU, NE, VD, VS. Wer im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt, kann online ein Konto eröffnen; ausserhalb ist keine Registrierung möglich. Die Aufteilung steht in der Interkantonalen Vereinbarung von 2019, die als Konkordat beide Veranstalter bindet.

Woran erkennt man eine seriöse Schweizer Bewilligung?

Eine seriöse Schweizer Bewilligung ist eine Grossspiel-Bewilligung nach BGS durch die Gespa – die Lizenz steht auf der Website des Veranstalters mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer eine Lizenznummer sieht, aber keinen Schweizer Veranstalter dahinter, blickt auf eine Lizenz, die hier nichts regelt. Wer kein Logo, sondern eine Adresse mit Aufsichtsbehörde sucht, landet schneller beim richtigen Anbieter.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die über DNS in der Schweiz blockiert werden – Stand Ende 2025 mit 671 Domains. Schweizer Telekomanbieter setzen die Sperre um, neue Domains landen oft innert Stunden auf der Liste. Wer dort spielt, kann morgen schon ausgesperrt sein; die Gespa ersetzt das ausgeschaltete Angebot nicht. Das ist kein Spielerverbot, sondern eine Sperre gegen den Anbieter – die Konsequenz für den Spieler ist der Verlust des Zugangs, nicht ein Strafverfahren.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge aus?

Die Quoten in der Schweiz liegen im Mittelfeld europäischer Vergleichsportale – sie sind nicht die niedrigsten, aber auch nicht die höchsten. Die Marge eines Marktes verrät, was der Anbieter im Schnitt pro eingesetztem Franken einbehält; wer auf eine Zwei-Wege-Wette mit 1.85/1.85 schaut, rechnet eine Auszahlungsquote von rund 108 %, also eine Marge von etwa −8 %. Wer vor dem Tipp die Gesamt-Marge prüft, hat ein realistischeres Bild als derjenige, der die Einzelquote betrachtet – die Differenz entscheidet langfristig, was vom Einsatz beim Spieler bleibt.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?

Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind in der Schweiz bis zum bundesrechtlichen Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 seit dem 1. Januar 2026 einkommenssteuerfrei. Über dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich; im Thurgau etwa sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag steuerpflichtig. Wer typische Wettgewinne erzielt, bleibt meist unter dem Freibetrag und zahlt keine Einkommenssteuer auf die Wettgewinne.

Erstellt vom Redaktionsteam „Wettgewinneinfo”.