Impressum – Wettgewinneinfo
Wettgewinneinfo erläutert, was für Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz gilt; dieses Impressum sagt, wer die Seite betreibt und auf welcher rechtlichen Grundlage sie steht.
Wer die Website betreibt
Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für die direkte Kontaktaufnahme stehen unter wettgewinneinfo.com. Rechtsgrundlage ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verlangt sind klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse einschliesslich elektronischer Post.
Was die Website ist und was nicht
Es handelt sich um ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Wetten nimmt die Website nicht an, Spielerkonten führt sie nicht, Geld empfängt sie nicht, und Verträge mit Wettanbietern vermittelt sie ebenso wenig. Prognosen mit Gewinnzusage enthält sie nicht.
Geldspielrecht in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS). Online-Sportwetten sind Grossspiele und stehen unter der Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen, nämlich Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung; Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf ihrer Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS). Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Teilnehmen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Haftung
Die Beiträge werden sorgfältig erarbeitet und regelmässig geprüft. Weil sich Quoten, Programme und Bedingungen ständig verändern, sind die aktuellen Angaben der Veranstalterin massgebend; für Entscheidungen, die auf den Beiträgen beruhen, haftet Wettgewinneinfo nicht. Verweise auf fremde Websites waren beim Setzen geprüft. Für deren spätere Inhalte ist allein die jeweilige Betreiberin verantwortlich, und rechtswidrige Inhalte führen zur Entfernung des Verweises, sobald sie bekannt werden.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Eine Nutzung, die das gesetzliche Zitatrecht überschreitet, setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.
Hilfe bei Spielsucht
Mit Sportwetten ist ein Suchtrisiko verbunden. Bei Anzeichen exzessiven Geldspiels, bei sich selbst oder bei Angehörigen, beraten die kantonalen Suchtberatungsstellen und die Fachstellen für Spielsucht vertraulich und kostenlos. Die bewilligten Veranstalterinnen ermöglichen Limiten und eine Spielsperre.
Stand: 20 Oktober 2026.
