Datenschutzerklärung – Wettgewinneinfo
Ein Informationsangebot über die Besteuerung und rechtliche Einordnung von Wettgewinnen kommt mit wenigen Personendaten aus, und Wettgewinneinfo beschränkt sich darauf. Die Erklärung stützt sich auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) samt Verordnung, in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung, und erfüllt die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.
Datenspuren beim Besuch
Bei jedem Aufruf legt der Webserver einen Protokolleintrag an: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, angeforderte Adresse, Datenmenge, Herkunftsseite und Browser. Die Einträge sichern den Betrieb und dienen der Abwehr von Angriffen; nach spätestens 90 Tagen werden sie gelöscht oder so gekürzt, dass keine Person mehr erkennbar ist. Wer eine E-Mail oder ein Formular schickt, gibt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht preis, die nur für die Antwort gebraucht werden. Konten, Einzahlungen oder Wetten gibt es auf Wettgewinneinfo nicht, Zahlungs- und Ausweisdaten fallen deshalb nicht an.
Wer verantwortlich ist
Die Betreiberin von Wettgewinneinfo trägt die Verantwortung. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf wettgewinneinfo.com; dorthin richten sich auch Fragen zum Datenschutz.
Regeln für die Bearbeitung
Rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig: So werden Personendaten bearbeitet, nur für den bei der Beschaffung erkennbaren Zweck und nicht länger als nötig (Art. 6 revDSG). Technische und organisatorische Massnahmen schützen sie. Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen gibt es nicht.
Empfänger und Auslandsbezug
Zum Verkauf stehen Personendaten nie. Empfänger sind Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), sowie Behörden, soweit ein Gesetz dies fordert. Ins Ausland gehen Daten nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit Garantien wie Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).
Cookies
Alles, was über notwendige Cookies hinausgeht, einschliesslich der Reichweitenmessung, ist an die Auswahl im Banner gebunden. Näheres regelt die Cookie-Richtlinie; die Auswahl bleibt jederzeit änderbar.
Auskunft, Berichtigung, Löschung
Wer wissen will, ob und welche Daten über ihn oder sie bearbeitet werden, kann Auskunft verlangen (Art. 25 revDSG); sie wird in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen erteilt. Dazu kommen Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Herausgabe oder Übertragung (Art. 28 revDSG) und Widerspruch. Aus der Europäischen Union ist zusätzlich die DSGVO einschlägig, wenn sie gilt. Beschwerden gegen eine rechtswidrige Bearbeitung nimmt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern entgegen.
Stand: 20 Oktober 2026.
